Rahmen für die Tarifgestaltung
Die Tarifgestaltung für die Dienste und Einrichtungen der Caritas erfolgt auf Basis eines klaren Ordnungsrahmens. Diesen Rahmen bildet die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AK-Ordnung), die die Arbeitsweise der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AK Caritas) festlegt. Dabei geht es unter anderem um die finanziellen Bedingungen der Kommissionsarbeit, das Zusammenspiel der beiden Seiten der Ak Caritas oder Regularien für die Wahl.
Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens
Nach einer „Verfahrensregelung zur Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission“ erarbeitet eine Arbeitsgruppe die Änderungen der AK-Ordnung. Ihr gehören sechs von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes e.V. sowie jeweils sechs von beiden Seiten der AK Caritas benannte Mitglieder an. Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Änderungen müssen mit einem qualifizierten Quorum von jeweils mindestens vier Stimmen der drei Gruppen zustande kommen, um sie der Delegiertenversammlung vorschlagen zu können.
Änderungen und Weiterentwicklungen in der Amtszeit
Nachdem in der letzten Amtsperiode einige größere strukturelle Veränderungen auf den Weg gebracht wurden, wie z.B. die Änderung der Wahlordnung zur Steigerung der Akzeptanz der Kommissionsarbeit durch eine Neugewichtung der Stimmen nach der Zahl der Mitarbeitenden oder die Regelung, dass der Leitungsausschuss die Richtlinien für die Führung der laufenden Geschäfte festlegt und die Fach- und Dienstaufsicht für die hauptamtlich Beschäftigten der jeweiligen Seite ausübt, stand diese Amtsperiode eher im Zeichen vieler kleinerer Änderungen und Nachbesserungen, die zur Systemoptimierung wichtig sind.
Dabei ging es z.B. um die langfristige Verhinderung von Mitgliedern, die Festlegung des Inkraftsetzungsdatums von Beschlüssen, die Begründung von Beschlüssen, aber auch um Vereinfachungen im Wahlverfahren der Dienstgeberseite durch den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder die Ermöglichung einer Wahlversammlung mittels Videokonferenz. Noch in diesem Jahr soll zudem ein Beschluss zur Weiterentwicklung der „Verfahrensregelung zur Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission“ erfolgen.
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ORDNUNG DER ARBEITSRECHTLICHEN KOMMISSION DES DEUTSCHEN CARITASVERBANDES
(Stand: 01.01.2026)
