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Zwei Jahre Kommissionsarbeit: Die Sprecher der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite im Interview

Norbert Altmann und Thomas Rühl haben nach der ersten Hälfte der aktuellen Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas für das AVR-Kompendium Zwischenbilanz gezogen.

Wir geben hier in Auszügen die Aussagen von Norbert Altmann wieder.

Das AVR-Kompendium können Sie über die Internetseite des Ketteler-Verlags beziehen.

Sehr geehrter Herr Rühl, sehr geehrter Herr Altmann, zum Jahreswechsel endet die erste Hälfte der vierjährigen Amtszeit der AK. Wenn Sie für Ihre bisherige Arbeit Schulnoten von 1 bis 6 vergeben müssten, welche Zensur würde diese Halbzeitbilanz bekommen?

ALTMANN: Tarifarbeit ist komplex und in Schulnoten kaum auszudrücken. Mir ist wichtig hervorzuheben, dass die Arbeit in der AK von einem konstruktiven Austausch beider Seiten geprägt ist. In der laufenden Amtszeit hatte die AK in wirtschaftlich überaus herausfordernden Zeiten bereits die eine oder andere diffizile Aufgabe zu bewältigen. Die erzielten Tarifrundenbeschlüsse reichen an die Grenze des finanziell Machbaren heran, sorgen jedoch überwiegend für Planungssicherheit, was ein wichtiges Ziel der Dienstgeberseite ist. Die Ergebnisse sorgen in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel dafür, Personal zu binden und zu gewinnen. Mit Entgeltsteigerungen um bis zu 16,5 Prozent haben die Beschlüsse zur Tarifrunde 2023 die Attraktivität der Arbeitsplätze in den Einrichtungen und Diensten der Caritas deutlich erhöht. Darüber hinaus hat die AK mit der Inflationsausgleichsprämie schon im Dezember 2022 in Zeiten von hoher Inflation die Einkommenssituation der Caritas-Mitarbeitenden klar verbessert. Mit diesem Beschluss hat die AK eine Vorreiterrolle eingenommen: Als erster Wohlfahrtsverband in Deutschland hat die Caritas sich dazu entschlossen, ihren Mitarbeitenden die Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Die AK hat damit bewiesen, dass sie auch in schwierigen Zeiten unabhängig von anderen Tarifwerken der Gesundheitsbranche in die konkrete Situation hinein handeln und zukunftsweisende Beschlüsse fassen kann – ein Agieren, von dem ich mir wünsche, dass die AK davon in Zukunft noch häufiger Gebrauch macht. Ein solches Handeln stärkt das System des Dritten Wegs und sichert passgenaue Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Caritas. Die Dienstgeberseite steht hierfür ein. Positiv hervorzuheben ist auch in dieser Amtszeit der AK die Arbeit der Pflegekommission. Im Februar 2022 hat sich im Rahmen der Fünften Pflegekommission gezeigt, dass das System gut funktioniert. In der Pflegekommission stellen Vertreterinnen und Vertreter aus Zweitem und Drittem Weg gemeinsam die Weichen für tragfähige Mindestbedingungen in der Pflege und schaffen es, die Verantwortung für die Weiterentwicklung attraktiver Mindestbedingungen zu tragen. Gemeinsam mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Anwendung tariflicher Regelungen nach dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sichert sie die Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften ab.

 

Der Beginn dieser Amtszeit am 1. Januar 2022 stand unter dem Einfluss der Corona-Pandemie und deren Folgen. Wie stark hat die Pandemie auch die Arbeit und Arbeitsweise der AK verändert?

ALTMANN: Tarifverhandlungen leben gerade davon, sein Gegenüber zu „spüren“, Stimmungen und Nuancen wahrzunehmen und auch einmal abseits des offiziellen Rahmens Worte miteinander zu wechseln. Die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie waren vor diesem Hintergrund eine enorme Herausforderung, sie haben aber auch neue Wege der Zusammenarbeit eröffnet. Die technischen Möglichkeiten sind mittlerweile so ausgereift, dass mit Onlineformaten die Arbeit in der AK schneller und flexibler geworden ist. Die Dienstgeberseite sieht in digitalen Sitzungsformaten ein großes Potenzial, das gezielt eingesetzt werden sollte. Es ist die ressourcenschonende Alternative zu zeit- und kostenintensiven Dienstreisen, die nicht zuletzt auch aus ökologischen Gesichtspunkten stets auf den Prüfstand zu stellen sind. Denn auch in der Corona-Hochphase hat die AK gute Ergebnisse erzielt, wie etwa den Ärzteabschluss 2020. Für die Dienstgeberseite ist es daher wichtig, im Einzelfall zu prüfen, ob Sitzungen wirklich in Präsenz abgehalten werden müssen. Viele organisatorische und terminliche Abstimmungen sowie überschaubare inhaltliche Absprachen und Verhandlungen können sehr effizient digital erledigt werden.

 

Aktuell hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre Kirchenstatistik 2022 veröffentlicht. Die Kirchenaustritte haben einen neuen Höchstwert erreicht, mehr als 500.000 Menschen haben die katholische Kirche verlassen. Was bedeutet die Abwendung vieler Katholiken von ihrer Kirche für die Caritas als kirchlicher Arbeitgeber mit rund 700.000 Beschäftigten?

ALTMANN: Jeder einzelne Austritt aus der Kirche schmerzt. Hohe Austrittszahlen machen die Arbeit der Caritas gerade in kirchensteuerfinanzierten Bereichen immer schwieriger. Das Streichen von Caritas-Angeboten wird unweigerliche Folge dieser Entwicklung sein. Darüber hinaus nehmen die Kirchenaustritte Caritas-Dienstgeber gerade auch im Hinblick auf die neue Grundordnung in die Pflicht: Nach der neuen Grundordnung ist es eine vordringliche Aufgabe des Dienstgebers, den kirchlichen Charakter seiner Einrichtung zu schützen und zu stärken. Es gilt, die christliche Identität über Leitbilder, eine christliche Organisations- und Führungskultur und durch die Vermittlung christlicher Werte und Haltungen zu gestalten. Je mehr konfessionslose Mitarbeitende in einer Einrichtung arbeiten, desto größer sind an dieser Stelle die Aufgaben für den Dienstgeber. Treten Mitarbeitende im laufenden Dienstverhältnis aus der Kirche aus, müssen Dienstgeber auf die Beweggründe im Einzelfall schauen.

 

Herr Altmann, Sie haben den Tarifabschluss mit der bereits im Dezember 2022 beschlossenen Inflationsausgleichsprämie als „enorme finanzielle Herausforderung“ betitelt. Wie hoch ist der Kostendruck in den Einrichtungen angesichts von Inflation und Energiekrise und warum spielt Planungssicherheit gerade jetzt für die Dienstgeber eine große Rolle?

ALTMANN: In Zeiten von Energiekrise, Krieg in Europa und Inflation war der frühe Beschluss der Inflationsausgleichsprämie als erster Teil der Tarifrunde 2023 ein wichtiges Zeichen an die Mitarbeitenden der Caritas. Die erste Rate sollte inzwischen bei den meisten Beschäftigten auf dem Konto angekommen sein. Kostensteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und natürlich auch dem knappen Personal stellen aber natürlich auch für die Dienstgeber große Herausforderungen dar – der Kostendruck auf die Dienste und Einrichtungen der Caritas ist enorm. Daher war es wichtig, dass dieses von der Politik gewollte Instrument der Inflationsausgleichsprämie nun auch von den Kostenträgern in der Refinanzierung berücksichtigt wird. Dies ist inzwischen zum Glück in intensiven Verhandlungen für viele Bereiche gelungen. Ohne Refinanzierung entsteht sehr schnell eine finanzielle Schieflage, die sogar zur Zahlungsunfähigkeit führen kann. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass fast kein Tag vergeht, an dem nicht die Insolvenz von mindestens einem Akteur in Bereich der Sozialwirtschaft gemeldet wird.

 

In der Caritas gehen etwa 200.000 Beschäftigte in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand. Dies wird den Personalmangel noch verschärfen. Zu dessen Bewältigung müsste auch das Instrument der Berufsausbildung genutzt werden. Der Anteil Auszubildender an allen Beschäftigten beträgt derzeit aber nur 6 Prozent. Wurde bei der Caritas zu spät auf die Ausbildung gesetzt?

ALTMANN: Fakt ist, dass in den Einrichtungen und Diensten der Caritas schon immer überdurchschnittlich viel ausgebildet wurde. Die Zahl der Ausbildungsplätzte haben wir in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Der Anteil der Auszubildenden liegt daher aktuell mit 6 Prozent höher als in der Gesamtwirtschaft, die im Durchschnitt deutlich weniger als 5 Prozent Auszubildende in den Betrieben beschäftigt. Berücksichtigt man die hohe Teilzeitquote, die in Caritas-Einrichtungen traditionell gegeben ist, sieht das Bild noch besser aus. Grund für die hohe Zahl der Auszubildenden sind nicht zuletzt die guten finanziellen Rahmenbedingungen im Bereich der Caritas. Auszubildende in der Pflege gehören mit durchschnittlich 1.276 Euro zu den am höchsten bezahlten Auszubildenden. Die Dienstgeberseite setzt sich dafür ein, die arbeitsrechtlichen Grundbedingungen der Ausbildung bei der Caritas attraktiv zu halten. Die Caritas hat als bisher einzige Anbieterin die praxisintegrierten dualen Studiengänge – insbesondere auch der hochschulischen Pflegeausbildung – mit bezahlten Ausbildungsverträgen geregelt. Damit hatte die Caritas auch bei der bezahlten hochschulischen Hebammenausbildung eine Führungsrolle inne. Die Tarifierung der in der Vergangenheit rein schulischen, mittlerweile aber zunehmend praxisintegrierten (Berufs-) Fachschul- und Hochschulausbildungsgänge zeigen hierfür den richtigen Weg. Das wollen wir im Bereich der Assistenzberufe weiter ausbauen. Aber wer in der Politik solche bezahlte Ausbildungsformen fordert, muss auch aufzeigen, wie diese in unseren Systemen der Sozialwirtschaft finanziert werden können. Das Gleiche gilt für die Frage, ob derjenige, der als Träger der praktischen Ausbildung über die gesamte Dauer Ausbildungsvergütung bezahlen soll, die Vertragsbedingungen, die nicht gesetzlich bestimmt sind, setzt oder eine Schule oder Hochschule dies tut, weil Landes- und Bundesgesetzgeber eben nicht den Praxisteil betonen, sondern den (hoch-) schulischen Teil. Hier erwarten wir deutlich mehr Gestaltungsfreiheit für die Tarifvertragsparteien und die arbeitsrechtlichen Kommissionen.

 

Das Thema Altersversorgung und Altersarmut beschäftigt zunehmend Politik und Gesellschaft, die Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und andere Instrumente werden kontrovers diskutiert. Dadurch wird es auch um die betriebliche Altersversorgung Diskussionen geben. Welche Lösungsansätze sehen Sie, um die Altersversorgung der Caritas-Mitarbeitenden in Zukunft zu gewährleisten?

ALTMANN: Die Caritas-Dienstgeber sehen nach wie vor einen hohen Wert in der Bereitstellung von Instrumenten und der Finanzierung einer zusätzlichen Altersversorgung, sowohl in Form einer dienstgeberfinanzierten Pflichtversicherung als auch in Form von durch Entgeltumwandlung finanzierten Systemen. Die Zusatzversorgung kann dabei aber keine eigenen Veränderungen an den grundsätzlichen Bedingungen der Altersversorgung einbringen. Diese Fragen sind beim Gesetzgeber und damit der Politik angesiedelt und müssen dort gelöst werden. Veränderungen wie bei der Regelaltersgrenze oder den Hinzuverdienstgrenzen werden zu entsprechenden Anpassungen auch der Bedingungen der Zusatzversorgung führen. Soweit es dazu auch einer Regelung im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis bedarf und nicht allein der Versicherungsbedingungen der durch unsere Versorgungsordnungen beauftragten Versorgungsträger, wird dies erfolgen. Die demografische Entwicklung wie auch die Entwicklung der Träger der Einrichtungen und Dienste der Caritas bergen aber ganz andere Herausforderungen für die laufenden und künftigen Bedingungen der die gesetzliche Sozialversicherung ergänzenden Zusatzversorgung. Die große Masse der Mitarbeitenden ist pflichtversichert bei der die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes abbildenden katholischen KZVK. Die wenigen außerhalb der KZVK stehenden Träger, die nach der Versorgungsordnung C versichern, tun dies derzeit in die Direktversicherung beim Partner R+V. Hinsichtlich der KZVK hat aber schon die Zinskrise der letzten Jahre gezeigt, dass die Ausgewogenheit zwischen späterer Leistung und Beiträgen ins Rutschen kommt. Vom Ziel einer vollständigen Ausfinanzierung der Leistungen ist die KZVK noch weit entfernt. Auf der anderen Seite zeigt auch die aktuelle Diskussion um die Krankenhausfinanzierung, dass der Zenit bei der Zahl der Trägerunternehmen, wie auch der neu zu versichernden Mitarbeitenden wahrscheinlich überschritten ist. Für die Caritas-Dienstgeber ist deshalb eine Reform der Zusatzversorgung zumindest für die künftigen Mitarbeitenden überfällig. Wir haben nicht die Hoffnung, dass der öffentliche Dienst seine Grundbedingungen der Zusatzversorgung ändern wird. Wir sehen aber auch, dass das zarte Pflänzchen der Sozialpartnermodelle mit dem Spezifikum einer reinen Beitragszusage in der Industrie langsam sprießt. Wir gehen davon aus, dass die langfristig wirkende dienstgeberfinanzierte Zusatzversorgung für die Dienstgeber ebenso langfristig risikoarm ausgestaltet werden muss. Dazu gehört auch, dass moderne Instrumente der betrieblichen Altersversorgung durch kirchliche Träger genutzt werden können. Wir sind bereit, dazu unseren Beitrag innerhalb der AK zu leisten.

 

Auch das Verhältnis von Kirche und Staat steht wieder im Fokus der medialen Diskussion. Der Berliner Koalitionsvertrag enthält einen Prüfauftrag, manche fordern eine Abschaffung des kirchlichen „Sonderwegs“, ver.di hat im Mai sogar eine Unterschriftensammlung gegen das kirchliche Arbeitsrecht gestartet. Möchten Sie den Abschluss unseres Gesprächs für ein kurzes Plädoyer nutzen, warum die AK am Dritten Weg festhält?

ALTMANN: Der Dritte Weg ist ein System, das das Modell der konsensualen Formulierung von Arbeitsbedingungen in arbeitsrechtlichen Kommissionen lebt und atmet. Auch ohne staatlichen Eingriff und anders als im Zweiten Weg führt das System des Dritten Wegs zu einer nahezu flächendeckenden Tarifanwendung im kirchlichen Bereich. In einer Zeit, in der der Wert und das Pozential kooperativer und langfristiger Konfliktlösungen auch außerhalb des kollektivarbeitsrechtlichen Bereichs zunehmend erkannt wird, wäre eine Aufgabe des konsensualen Dritten Wegs zu Gunsten des konfrontativen staatlichen Tarifrechts kein zeitgemäßes Zeichen. Eine Kommissionslösung im Dritten Weg bietet eine Ewigkeitsgarantie, deshalb ist sie in Abgrenzung zum Tarifvertrag eine gute Alternative, denn sie trägt zur Schaffung eines dauerhaften Tariffriedens bei. Auch hinsichtlich der erzielten Ergebnisse hat sich der Dritte Weg bewährt. Die tariflichen Arbeitsbedingungen liegen in den Hilfebereichen der Caritas deutlich im oberen Bereich der Arbeitsbedingungen der jeweiligen Vergleichsgruppen oder sie gehen sogar darüber hinaus. Zweiter Weg und Dritter Weg unterscheiden sich folglich im Weg und nicht in der Qualität der zustande kommenden Ergebnisse. Zudem gelingt es der Caritas, in ihren AVR einen auf sie und die Bedürfnisse der einzelnen Tätigkeitsfelder abgestimmten Tarif zu gestalten. Gute Beispiele sind folgende Caritas-spezifische Punkte: Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas hat 2022 als erster Wohlfahrtsverband die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für ihre Beschäftigten beschlossen. Die AVR enthält in Anlage 7 bisher als einziges Tarifwerk im Bereich der Wohlfahrtspflege eine Regelung für die Vergütung von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen, etwa für hochschulisch ausgebildete Pflegefachkräfte. Die Regelung zur Vergütung von Lehrkräften in den Gesundheitsberufen („Pflegelehrkräfte“) in Anlage 21a war 2015 die erste ihrer Art und Blaupause für Regelungen in anderen Tarifwerken. Die Sonderregelung für die Gestaltung von Dienstplänen von Ärztinnen und Ärzten in kleinen Fachabteilungen berücksichtigt die besondere Situation in den häufig kleineren Krankenhäusern der Caritas. Passgenaue Tätigkeitsmerkmale in Anlage 32 für Wohn- und Pflegedienstleitungen in ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe ermöglichen eine gute Eingruppierung der knapp gewordenen Führungskräfte im Bereich der Altenhilfe. Für eine breite Akzeptanz des Dritten Wegs gilt es, diesen stets den gesellschaftlichen Entwicklungen gemäß weiterzudenken. Die Caritas-Dienstgeber sehen insbesondere in einer Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten der Gewerkschaften Potential für einen zukunftsfähigen Dritten Weg.

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