Eingruppierung
News mit Schlagwort Eingruppierung
KAGH: Fehlerhafte Ladung zur MAV-Sitzung geheilt, wenn MAV über Regelungsgegenstand beschließt
Mit Urteil vom 12. Dezember 2025 hat der KAGH einen MAV-Beschluss, der im Rahmen einer Sitzung erging, zu der nicht ordnungsgemäß eingeladen worden war, für wirksam erklärt – und diesen im gleichen Urteil ersetzt. Mit ihrem in Rede stehenden Beschluss hatte die MAV zwei Anträge auf Zustimmung zu Eingruppierungen abgelehnt.
KAGH: Bewertungskriterien für besonders schwierige Tätigkeiten von Kita-Erzieherinnen festgelegt
Voraussetzung für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 8b Anlage 33 AVR Caritas ist das nachweisbare Vorliegen einer gesteigerten besonderen fachlichen Schwierigkeit.
Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 09.10.2025
Auf der Herbstsitzung der Bundeskommission wurde die Reform der Anlage 2 AVR Caritas abgeschlossen und die AVR Caritas 2027 in Kraft gesetzt.
BAG: Tarifverträge dürfen für annähernd gleiche Tätigkeiten beim medizinischen Fachpersonal unterschiedlich hohe Vergütungen vorsehen.
Mitarbeiter, die im selben Bereich eines Krankenhauses eingesetzt werden und fast die gleichen Tätigkeiten ausüben, können bei verschiedenen Ausbildungen unterschiedlichen tariflichen Eingruppierungen zugeordnet werden. Eine willkürlich festgelegte unterschiedliche Vergütung ist jedoch nicht erlaubt.
„Tarifgerechte Entlohnung“ in der Pflegebranche jetzt auch für Hospize?
Knapp zweieinhalb Jahre nach Einführung der „Tarifgerechten Entlohnung“ in Pflegeeinrichtungen soll diese spezielle Entlohnungspflicht zukünftig auch in Hospizen gelten. Gleichzeitig stehen dringend gebotene Reformen bei dieser Entlohnungspflicht aus.
BAG: Staatlich geprüfter Techniker hat keinen Anspruch auf Eingruppierung in eine TVöD-Entgeltgruppe für Handwerksmeister
Wichtiger Unterschied zwischen TVöD-V (VKA) und Anlage 33 AVR Caritas
BAG: Höhergruppierung auf Antrag eines Beschäftigten führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss einer korrigierenden Rückgruppierung
Das Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Eingruppierung innerhalb des TVöD-VKA für die Zukunft nach unten korrigiert werden kann (sog. korrigierende Rückgruppierung). Das Gericht konkretisierte seine Rechtsprechung zum Vertrauensschutz der von einer Rückgruppierung betroffenen Beschäftigten.
BAG: Nur eingeschränkte Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsrichtlinien
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) kirchlicher Arbeitgeber unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Inhaltskontrolle dahingehend, ob sie mit höherrangigem Recht und den guten Sitten vereinbar sind.
BAG: Keine Anwendbarkeit der Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung
Es besteht kein Vertrauen auf eine noch vorzunehmende rechtliche Bewertung im Rahmen der Eingruppierung, insbesondere dann nicht, wenn die bisherige Bewertung für fehlerhaft gehalten wurde.
LAG Baden-Württemberg: Eingruppierung einer Altenpflegerin in Tätigkeit als Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte“
Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet des Aufgabenbereichs einer Heilerziehungspflegerin sind grundsätzlich keine gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, wie sie für eine Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ erforderlich wären.
KAGH: „Einschlägige Berufserfahrung“ für die Stufenzuordnung
Bei der für die Stufenzuordnung maßgebenden „einschlägigen Berufserfahrung“ ist entscheidend, dass Mitarbeitende ihre Tätigkeit unmittelbar nach der Einstellung vollumfänglich und ohne nennenswerte Einarbeitungszeit aufnehmen können.
LAG Niedersachsen: Eingruppierung – Leitungsfunktion als einheitlicher Arbeitsvorgang
Entscheidend dafür, ob ein einheitlicher Arbeitsvorgang vorliegt, ist eine natürliche Betrachtungsweise und die vom Arbeitgeber vorgenommene Arbeitsorganisation.
Diözesanes Arbeitsgericht für den MAVO-Bereich Köln: Eingruppierung in der Jugendhilfe
Allein die Tatsache, dass ein „sonstiger Mitarbeiter“ eine „entsprechende Tätigkeit“ ausübt, impliziert nicht, dass er auch über „gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen“ verfügt.
BAG: Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung
Der Grundsatz, dass der Arbeitgeber bei einer korrigierenden Rückgruppierung die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen hat, gilt auch, wenn die Neubewertung sich nicht unmittelbar auswirkt, aber einem Höhergruppierungsantrag die Grundlage entzieht.
BAG: Eingruppierung einer Fachkraft für soziale Arbeit im sozialpsychiatrischen Dienst
Ob Mitarbeitende „sonstige Beschäftigte“ im Sinne des jeweiligen Tarifwerks sind, ist mittels einer umfassenden Beurteilung aller wesentlichen Umstände zu entscheiden.