Legen Mitarbeitende in Einrichtungen, in denen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, ihren Arbeitgebern eine aus dem Internet ausgedruckte „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vor, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, kann dies zur wirksamen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.