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Lohnfortzahlungsanspruch

News mit Schlagwort Lohnfortzahlungsanspruch

BAG: Keine Abweichung von den Vorgaben des Entgelt­fortzahlungs­gesetzes durch Bestimmungen der AVR Caritas möglich

Da § 4 Abs. 4 EFZG nur auf Tarifverträge anzuwenden ist, sind Regelungen in den AVR, die für den Dienstnehmer ungünstig von den Vorgaben des EFZG abweichen, gemäß § 12 EFZG unwirksam. Diese Auffassung des LAG Hamm (18 Sa 1158/21) hat das BAG nun bestätigt.

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VG Frankfurt/Main: Keine „Corona-Entschädigung“ bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber

Die staatliche Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG ist gegenüber dem privatrechtlichen Anspruch nach § 3 EFZG subsidiär. Bei nachträglicher Arbeitsunfähigkeit entsteht durch § 56 Abs. 7 Satz 2 IfSG ein Nullsaldo, aus dem keine weitergehenden Ansprüche hergeleitet werden können.

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LAG Hamm: Keine Abweichung von den Vorgaben des EFZG durch Bestimmungen der AVR

Da § 4 Abs. 4 EFZG nur auf Tarifverträge anzuwenden ist, sind Regelungen in den AVR, die für den Dienstnehmer ungünstig von den Vorgaben des EFZG abweichen, gemäß § 12 EFZG unwirksam.

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BAG: Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs

Müssen Arbeitgeber Urlaustage gutschreiben, wenn während des Urlaubs Arbeitnehmer in Quarantäne müssen? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.

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BAG: Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen PCR-Tests

Der Arbeitgeber darf nach Vorlage eines negativen PCR-Tests kein Betretungsverbot aussprechen.

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ArbG Kiel: Keine selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit durch Reise in ein Hochrisikogebiet mit geringerer Inzidenz als in Deutschland

Eine Arbeitnehmerin, die nach ihrem Urlaub in einem Hochrisikogebiet an Corona erkrankt, trifft kein Verschulden im Sinne des § 3 Abs. 1 EFZG, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum an ihrem Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland höher liegt.

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LAG Berlin-Brandenburg: Corona-Betretungs­verbot – Vergütungs­ansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahme­verzuges durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann nicht ohne Konkretisierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung unmittelbar über den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers disponieren.

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