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Höhere Mindestlöhne: Caritas begrüßt Stärkung des Pflegeberufs

Die Pflegekommission hat ihre aktuellen Verhandlungen abgeschlossen und damit die Vergütung von Pflegekräften erneut angehoben. Die Laufzeit des Kompromisses erstreckt sich bis Juni 2026.

Die Fünfte Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Pflegebeschäftigte geeinigt: Die Vergütung examinierter Pflegekräfte wird bis zum 1. Juli 2025 auf 20,50 Euro pro Stunde, die ein- und zweijährig Qualifizierter auf 17,35 Euro und der Stundenlohn ungelernter Pflegekräfte auf 16,10 Euro steigen. Die Laufzeit dieses einstimmig beschlossenen Kompromisses erstreckt sich bis Juni 2026 – ein Zeitraum, auf den die Arbeitgeberseite gedrungen hatte, um Planungssicherheit zu bekommen.

„Dass die Pflegekommission erneut zu einem erfolgreichen Kompromiss gefunden hat, beweist wieder eindrücklich, dass sie in ihrer Zusammensetzung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern hervorragend funktioniert. Die Caritas-Dienstgeber werden sich stets für eine dauerhafte Fortführung dieses wesentlichen Gremiums einsetzen. Außerdem freut es mich sehr, dass die Arbeitgeber-Forderung nach einer langen Laufzeit erfolgreich durchgesetzt werden konnte. Denn die momentanen Zeiten sind wirtschaftlich und finanziell enorm herausfordernd für Arbeitgeber. Die Entscheidung für eine Laufzeitregelung von zweieinhalb Jahren beschert den Arbeitgebern in der Pflegebranche etwas Luft, und das ist gut so“, sagt Norbert Altmann, Mitglied der Pflegekommission und Sprecher der Caritas-Dienstgeber. Er fügt hinzu: „Mit dem aktuellen Ergebnis übersteigt der Pflegemindestlohn wesentlich den gesetzlichen Mindestlohn: Pflegehilfskräfte liegen mit vier und Pflegefachkräfte mit sechs Euro darüber. Das ist ein großer Erfolg für die Stärkung der Pflegeberufe.“

Die Caritas-Dienstgeber sehen die Politik jetzt in der Pflicht, weil ein höherer Pflegemindestlohn auch eine höhere Zuzahlung bedeutet. „Die steigenden Zuzahlungen würden für viele schwer zu stemmen sein. Deshalb ist es unumgänglich, dass die Bundesministerien für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales eine Lösung herbeiführen. Das ist zum einen wichtig zur Entlastung der zu Pflegenden, zum anderen genauso für die Arbeitgeber – denn es gilt, drohende Insolvenzen abzuwenden, auch im Bereich der Altenhilfe“, betont Norbert Altmann.

 

Über die Pflegekommission:

Die Fünfte Pflegekommission besteht aus Arbeitgebern und -nehmern der Pflegebranche. Die Kommissionsmitglieder üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Der Vorschlag der Kommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas:

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeitende) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für rund 700.000 hauptberufliche Mitarbeitende in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. 

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
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