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Caritas-Dienstgeber begrüßen neues Gesetz zur Stärkung des Pflegestudiums

Finanzierung der Vergütung der hochschulischen Pflegeausbildung ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ein überfälliger Schritt.

Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag verabschiedeten Pflegestudiumstärkungsgesetz zugestimmt. Die im Gesetz verankerte Verpflichtung zur Vergütung der praxisintegrierten dualen Pflegestudiengänge ist im Caritas-Tarif (Anlage 7 AVR) bereits geregelt. Die Caritas nimmt an dieser Stelle eine Vorreiterrolle ein. Damit künftig mehr entsprechende Ausbildungsplätze angeboten werden, ist eine zügige und flächendeckende Umsetzung der im Gesetz angelegten Refinanzierung der Kosten der hochschulischen Pflegeausbildung zwingend nötig.

„Das von der Regierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, erläutert Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, und fügt an: „Eine attraktive hochschulische Pflegeausbildung mit einer angemessenen Vergütung erleichtert Personen mit Allgemeiner Hochschulreife den Zugang zum Pflegeberuf: Angesichts des sich in den nächsten Jahren weiter verschärfenden Fachkräftemangels in der Branche ist es dringend erforderlich, verstärkt Abiturienten für dieses sinnstiftende Berufsfeld zu begeistern. Hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte können den Personalmix in Einrichtungen bereichern und die Pflegequalität steigern. Die Caritas ist bereit, denn: Sie hat die praxisintegrierten dualen Studiengänge in ihren Arbeitsvertragsrichtlinien schon tarifiert. Nun ist es an den Verantwortlichen in den Ländern, die im Gesetz vorgesehene Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung – also insbesondere auch der zu zahlenden Ausbildungsvergütung – sicherzustellen.“

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgebern) und Dienstnehmern (Mitarbeitenden) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeitende in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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