Zum Hauptinhalt springen

Aktuelle politische Forderungen zu Änderungen im Arbeitsrecht: Flexibleres Arbeitszeitrecht / Abschaffung von Tariftreue­verpflichtungen im Vergaberecht

CDU/CSU fordern Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, die Ampel-Regierung hatte dazu Gesetzgebungsvorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart. FDP fordert die Abschaffung von Tariftreueerfordernissen.

Die Fraktion der CDU/CSU hat einen Beschlussantrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung wird durch diesen zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs aufgefordert, vgl. BT Drs. 20/10387. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat ein Positionspapier über Möglichkeiten zum Bürokratieabbau wie die Vereinfachung von Vergabeverfahren veröffentlicht. Fachfremde Vergabekriterien wie Sozialstandards sollen abgeschafft werden.

CDU/CSU fordern Betrachtungswechsel von der Tageshöchstarbeitszeit zur Wochenhöchstarbeitszeit

Derzeit gilt im deutschen Arbeitszeitrecht der Grundsatz des Acht-Stunden-Tages (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)). Nach dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird durch den Grundsatz des Acht-Stunden-Tags nicht in dem Maße eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht, wie sie von vielen Arbeitnehmenden gewünscht werde. Durch die Veränderungen der Arbeitswelt und verbesserten digitalen Gegebenheiten bestehe ein starker Trend zur Nutzung flexibler Arbeitszeiten. Dieser Trend werde durch die Erfahrungen der Arbeitnehmenden während der Corona-Pandemie verstärkt. Flexible Arbeitszeiten würden erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz beitragen, da sie gerade für Familien mit kleinen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfe. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) gewähre Mitgliedstaaten im Arbeitszeitrecht mehr Spielraum, als Deutschland derzeit durch das Arbeitszeitgesetz nutze. So hätten Länder wie Österreich, Dänemark, die Niederlande, Irland, Tschechien und Slowenien von der Möglichkeit des Art. 22 der EU-Arbeitszeitrichtlinie Gebrauch gemacht und würden nun gelegentliche Wochenarbeitszeiten von über 48 Stunden ermöglichen. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion sieht nicht weniger als den Betrachtungswechsel von der Tageshöchstarbeitszeit zur Wochenhöchstarbeitszeit vor.

Der Antrag von CDU/CSU wird am 14. März 2024 im Bundestag beraten. Im Anschluss ist eine Verweisung an die Ausschüsse vorgesehen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales soll bei den weiteren Beratungen die Federführung übernehmen.

Ampel-Koalitionsvertrag: flexiblere Arbeitszeiten aufgrund von Tarifverträgen

Die CDU/CSU-Fraktion verweist in ihrem Entschließungsantrag auch auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung und die darin enthaltenen Gesetzgebungsvorhaben. Die Bundesregierung hat sich auch Ziele für flexiblere Arbeitszeiten gesetzt. So hält die Koalition zwar an dem Grundsatz des Acht-Stunden-Tages fest, es soll jedoch eine befristete Regelung geben, die es ermöglicht, im Rahmen von Tarifverträgen unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen die Arbeitszeit durch Arbeitnehmende flexibler zu gestalten. Auch soll eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit geschaffen werden, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, auf Grund von Tarifverträgen, dies vorsehen. Diese Ziele hatte sich die Koalition für das Jahr 2022 gesetzt.

FDP zu Bürokratieabbau: Abschaffung von Tariftreueverpflichtungen und Schriftformerfordernissen

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat ein Positionspapier zu Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf der Ebene der Länder, des Bundes und der EU veröffentlicht. Dabei geht es der FDP um die Entlastung der Wirtschaft und um Rechtssicherheit. Sie möchte die Rechtsumsetzung von EU-Vorgaben in Bundesrecht und von Bundesvorgaben in Landesrecht auf den 1:1-Umfang beschränken. Nach der FDP sollen landesspezifische Verschärfungen vermieden oder zumindest gekennzeichnet werden. Auch soll eine massive Vereinfachung des Vergaberechts auf Ebene des Bundes und der Länder erfolgen. Fachfremde Vergabekriterien wie Umwelt- und Sozialstandard würden Verfahren nur verkomplizieren und führten zu Rechtsunsicherheit. In Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel ergäben sich angemessene Löhne am Markt und nicht durch staatliche Detailregulierung. Auch wird das Vorantreiben der Digitalisierung und die Abschaffung von Schriftformerfordernissen gefordert.

Bewertung

Der durch die CDU/CSU-Fraktion angestrebte Betrachtungswechsel von der täglichen auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist zu begrüßen. Sollte die Ampel die Flexibilisierung der Arbeitszeit entsprechend des Koalitionsvertrages angehen, dann darf die Öffnung für abweichende Regelungen nicht nur für Tarifverträge gelten, sondern muss auch auf die Tarifwerke des Dritten Wegs erstreckt werden. Eine absehbare Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht schafft für Arbeitgeber frühzeitige Planungssicherheit. Bezüglich der Forderungen nach der Abschaffung von Schriftformerfordernissen ist zu hoffen, dass diese auch zu Änderungen im Referentenentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz führen. Der Referentenentwurf sieht derzeit weiterhin die Schriftform für die Pflichten nach dem Nachweisgesetz (NachwG) vor.

Melden Sie sich zum Newsletter an

Seien Sie immer einen Schritt voraus:
Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu tarifrechtlichen Entwicklungen sowie wichtige Praxishinweise in unserem Dienstgeberbrief!

 

Newsletter abonnieren