Darlegungs- und Beweislast
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LAG Düsseldorf: Zusagen nach der Versorgungsordnung B der Anlage 8 AVR sind keine reinen Beitragszusagen
Für die Versorgung nach der Versorgungsordnung B der Anlage 8 AVR gilt die Einstandspflicht des Dienstgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
BAG: Überstunden müssen weiterhin Arbeitnehmer nachweisen
Beweislast für Überstunden liegt trotz der „Stechuhr-Entscheidung“ des EuGH weiterhin beim Arbeitnehmer.