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Steigende Löhne in der Altenpflege

GKV-Spitzenverband veröffentlicht neue Zahlen zum regional üblichen Entgeltniveau (§82c SGB XI)

Kirchliche Arbeitgeber tragen maßgeblich zur positiven Entwicklung des Entgeltniveaus bei

Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) veröffentlichte am 1. November 2023 die aktuellen Zahlen zu den tatsächlich gezahlten Entgelten in der Altenpflege. Dazu wurden mehr als 11.000 Meldungen von Pflegeeinrichtungen, in denen entweder Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinie gelten, erhoben und ausgewertet. Es wird deutlich, dass die Entgelterhöhungen, die auch aus kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien hervorgegangen sind, maßgeblich zu den attraktiven Entgelten und dem Positivtrend beigetragen haben. Die aktuellen Zahlen sowie weitere Informationen stehen auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zur Verfügung. Dort sind auch FAQs zur Anwendung der aus den Meldungen ermittelten regionalen Durchschnittslöhne abrufbar.

Seit dem Jahr 2022 können nur noch solche Anbieter von Pflegeeinrichtungen eine Zulassung bekommen, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind oder sich an Tarifverträgen orientieren bzw. gemäß des regional üblichen Entlohnungsniveaus vergüten. Dies führt zu einer positiven Lohnentwicklung in der gesamten Branche der Altenpflege. Denn die Entgelte für Einrichtungen außerhalb der Tarifbindung sind damit an die branchenüblichen Entgelte gekoppelt. Diese Einrichtungen sind verpflichtet, sich an einem bestehenden Tarifwerk wie zum Beispiel der AVR Caritas zu orientieren oder das vom GKV-Verband ermittelte regional übliche Niveau zu zahlen. Die jeweiligen Werte müssen dabei im Durchschnitt erreicht werden. Der Pflegemindestlohn, der im August von der Pflegekommission für die kommenden zwei Jahre neu beschlossen wurde, bildet eine Untergrenze für die Beschäftigten in der Pflege ab. (5. Pflegekommission)

Entwicklung der Durchschnittslöhne in der Altenpflege

Für die Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung stiegen die Entgelte um 3,0 Prozent gegenüber 2022 und liegen aktuell im Durchschnitt bei 17,53 Euro pro Stunde. Für Pflegeassistenzkräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung beträgt der Anstieg 2,5 Prozent; der Durchschnittslohn erreicht dabei einen Wert von 19,53 Euro pro Stunde. Für die Pflegefachkräfte wurde eine Erhöhung um 1,6 Prozent auf 23,75 Euro erzielt. Bei einer Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche bzw. ca. 170 Stunden im Monat ergeben sich aus den Durchschnitten Monatsvergütungen von knapp 3.000 Euro für Hilfskräfte und gut 4.000 Euro für Fachkräfte. Tarifliche Entlohnungen wie zum Beispiel nach AVR Caritas liegen für berufserfahrene Beschäftigte – insbesondere in den höheren Erfahrungsstufen – noch einmal deutlich über den Durchschnittslöhnen. Dies liegt vor allem auch daran, dass Tarifwerke in der Regel neben der Regelvergütung noch regelmäßige Zulagen oder Einmalzahlungen vorsehen. (Faktenblätter).

Durchschnittslöhne in der Pflege 2023

Das regionalübliche Entlohnungsniveau über alle Lohngruppen hinweg beträgt im Bundesdurchschnitt im Jahr 2023 20,77 Euro pro Stunde. Dies entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die höchsten Durchschnittslöhne werden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit 21,30 Euro verzeichnet. Am unteren Ende liegt Mecklenburg-Vorpommern mit 19,58 Euro. Insgesamt variiert der Anstieg im Durchschnittlohn seit 2022 zwischen 0,5 und 6,8 Prozent.

Zusammen mit dem Pflegemindestlohn bildet der nun von der GKV ermittelte Durchschnittslohn einen Lohnkorridor, der in Kombination mit den etablierten Tarifwerken dazu beiträgt, die Pflegeberufe in der Altenpflege attraktiv zu gestalten, um dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegenzutreten. Die gestiegene Entlohnung führt aber auch zu steigenden Kosten, die refinanziert werden müssen. Dabei wird nicht nur die Unterstützung durch die Pflegeversicherung nötig, sondern es werden auch höhere Eigenanteile von Pflegebedürftigen erforderlich.

Fazit

Die positive Entwicklung der Löhne in der Altenpflege zeigt, dass das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und der dadurch eingeführte Wettbewerb der Tarifwerke funktioniert. Die immer wieder geforderte Einführung eines allgemeinverbindlichen Einheitstarifes bleibt vor diesem Hintergrund unnötig. Eine attraktive Vergütung ist ein wichtiger Aspekt zur Bekämpfung des Pflegefachkräftemangels. Aber höhere Löhne gehen mit steigenden Kosten für die Einrichtungen und die Pflegebedürftigen einher. Dies führt wiederum zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf in der Pflegeversicherung. Zur tragfähigen Lösung dieser Probleme fehlen jedoch weiterhin die politischen Reformansätze.

Ökonomische Analyse

Autor/-in: Anusha Anthonippillai

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