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Tarifabschluss sichert Arbeitsplatzattraktivität bei der Caritas in NRW

Die Entgelterhöhung um bis zu 16,5 Prozent tritt für die Mitarbeitenden der Caritas in Nordrhein-Westfalen zum 1. März 2024 in Kraft.

Essen. Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen (RK NRW) der Arbeitsrechtlichen Kommission Caritas hat in ihrer Sitzung vom 28. Juni 2023 den Tarifbeschluss der Bundeskommission vom 15. Juni 2023 ohne Anpassungen für die 275.000 Mitarbeitenden in NRW umgesetzt. Dazu Christian Schu, Sprecher der Dienstgeberseite der RK NRW: „Der Abschluss war richtig, um die Attraktivität der Arbeitsplätze sowie die Möglichkeiten zur Personalgewinnung zu sichern. Wir wissen aber auch um die enorme finanzielle Belastung, die Entgelterhöhungen von bis zu 16,5 Prozent für die Dienste und Einrichtungen in unserem Land bedeuten. Es war uns dennoch wichtig, die Beschlüsse der Bundeskommission noch vor der Sommerpause umzusetzen, denn die Caritaseinrichtungen in NRW stehen in einem harten Wettbewerb und benötigen Planungssicherheit.“

Mit dem Umsetzungsbeschluss wird in NRW die Erhöhung der Tabellenentgelte um zunächst 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (mindestens aber um 340 Euro) zum 1. März 2024 in Kraft treten. Die Mitarbeitenden der Caritas im ärztlichen Dienst erhalten Entgelterhöhungen um 4,8 Prozent zum 1. August 2023 und 4,0 Prozent zum 1. April 2024. Ergänzend wurde eine Erhöhung der Inflationsausgleichsprämie für Auszubildende um 500 Euro auf insgesamt 1.500 Euro beschlossen. 

Christian Schu weiter: „Mit diesem zweiten Teilbeschluss in der Tarifrunde 2023 setzen wir ein weiteres starkes Tarifsignal in unsicheren Zeiten von Energiekrise und Inflation. Bereits im Dezember 2022 hat die Caritas als erster Wohlfahrtsverband eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von mindestens 500 Euro für Mitarbeitende mit geringem Beschäftigungsumfang und bis zu 3.000 Euro für alle Vollzeitbeschäftigten beschlossen. Außerdem haben wir die Altersteilzeitregelung verlängert. Arbeiten bei der Caritas ist und bleibt attraktiv.“

 

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertreterinnen der Dienstgeberseite (Arbeitgeberinnen) und Dienstnehmern (Mitarbeitenden) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeitende in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. In den Bereich der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen fallen ca. 275.000 Mitarbeitende. Weitere Informationen unter www.caritas-dienstgeber.de

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
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