Tarifbindung stärken – Finanzierung sichern – Pflegereform jetzt!
Freiburg/Paderborn. Zum internationalen Tag der Pflege erklärt der Sprecher der Dienstgeberseite Norbert Altmann:
Die Arbeitsbedingungen und Entgelte in der Pflege sind besser als ihr Ruf. Die gestern veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen ein deutliches Lohnplus in den letzten zehn Jahren: Die Bruttomonatsverdienste von Fachkräften in Altenheimen stiegen in diesem Zeitraum um 32,8 Prozent, bei Fachkräften in Pflegeheimen fiel der Anstieg mit 38,6 Prozent noch etwas höher aus. „Das ist deutlich mehr als in der Gesamtwirtschaft und unterstreicht die positive Entwicklung der Entgelte in der Pflege in den letzten Jahren“, so Norbert Altmann.
„Wir als Dienstgeber in der Caritas haben ohne jegliche staatliche Einflussnahme mit dem neuen Tarifabschluss die Arbeitsbedingungen, insbesondere für die Pflege, noch attraktiver gestaltet und liegen damit weiterhin in der Spitzengruppe.“ Trotzdem braucht es für die Branche eine Absicherung nach unten. Denn die Arbeit der Pflegekommission wirkt auch auf die (Tarif-)Entgelte. Relativ betrachtet ist der Mindestlohn im Westen um knapp die Hälfte gestiegen und im Osten sogar um gut zwei Drittel. Die Dienstgeberseite begrüßt deshalb, dass Bundesarbeitsminister Heil die Fünfte Pflegekommission einberufen wird. „Die Dienstgeberseite wird sich mit aller Kraft in die Weiterentwicklung der Mindestentgelte und Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege einbringen, um diese Entwicklung voranzutreiben“, so Altmann.
Die Dienstgeberseite hat immer vertreten, dass Entgeltsteigerungen der Pflegenden und Finanzierung der Leistungen zwei Seiten ein und derselben Medaille sind. „Endlich hat Politik verstanden und diskutiert nicht mehr losgelöst auf Kosten der Beitragszahler und der zu Pflegenden“, so Altmann. „Wir begrüßen, dass die Zulassung von Pflegebetrieben grundsätzlich an eine Tarifbindung gekoppelt werden soll und unterstützen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Spahn in diesem Punkt ausdrücklich.“
Über die Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.
Ihre Ansprechpartnerin
Sylvia Lutz-Munder
Kommunikationsreferentin
Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
0761 200 787
presse@caritas-dienstgeber.de
LinkedIn
Pressemitteilung