„Unser Angebot zur Tarifrunde Ärzte in Caritas-Kliniken: Einmalzahlung für 2022 und lineare Erhöhungen ab 2023. Jetzt fordern wir die Mitarbeiterseite dringend auf, an den Verhandlungstisch zu kommen.“
Norbert Altmann Sprecher der Dienstgeberseite
Aktuelles aus der Arbeitsrechtlichen Kommission
Bericht zur konstituierenden Sitzung der Bundeskommission vom 31.03.2022
Zu ihrer konstituierenden Sitzung in der neuen Amtsperiode der Arbeitsrechtlichen Kommission ist die Bundeskommission (BK) coronabedingt digital zusammenkommen. Neben einem Beschluss zur Neufassung von § 4 Abs. 3 AT AVR (Verweis auf die Grundordnung) wurden unter anderem Verhandlungsgruppen zum Anlage 2-Reformprozess und zur Tarifrunde Ärzte eingesetzt.
Caritas-Dienstgeber legen Angebot zur Tarifrunde Ärzte vor
Das attraktive Angebot der Caritas-Dienstgeber sieht unter anderem eine Einmalzahlung für das Jahr 2022 in Höhe von 2.000 Euro vor. Neben der Einmalzahlung, die bezogen auf die Grundvergütung der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern der Caritas einen Umfang von 1,8 bis 3,5 Prozent hat, enthält das Angebot auch lineare Erhöhungen ab dem 1. Januar 2023 und ab dem 1. Januar 2024. Für 2022 entspricht das angebotene Gehaltsplus dem, was auch andere Beschäftigte – zum Beispiel im Pflegedienst – erhalten. Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite, fordert die Mitarbeiterseite der AK in Folge der Einsetzung der Verhandlungsgruppe dazu auf, jetzt dringend an den Verhandlungstisch zu kommen.
Im politischen Raum aber auch innerkirchlich wird derzeit über Sinn und Modernität des Dritten Wegs so heftig debattiert wie selten zu vor. Erlebt der Dritte Weg aktuell seine Götterdämmerung? Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite, hält im Gespräch mit Marcel Bieniek dem entgegen: Der Dritte Weg ist modern und kann sogar Vorbild sein – gerade in einer Zeit, in der die Tarifbindung in vielen Branchen nachlässt.
Hohe Inflation rechtfertigt keine höheren Lohnforderungen
Eine steigende Inflationsrate in Deutschland erhöht den Druck auf Tarifverhandlungen. Eine Lohn-Preis-Spirale droht. Aktuell besteht aber kein Grund für Lohnforderungen zum Ausgleich der Kaufkraft. Zum Artikel
Anlage 22: Zusatzkräfte im häuslichen Umfeld und der Pflegemindestlohn
Beschäftigte gemäß Anlage 22 zu den AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) haben keinen Anspruch auf den Pflegemindestlohn. Zum Artikel
BAG: Kein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei bestehender Tarifvertragsregelung
Bestand eine anders geartete tarifvertragliche Zuschussregelung zur Entgeltumwandlung schon vor dem 01.01.2019, besteht bis zum 31.12.2021 kein Anspruch auf einen weiteren gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss. Zum Artikel
Kurz notiert
Mitgliederwechsel in der BK
Die Dienstgeberseite hat am 30.03.2022 ein neues Mitglied in die Bundeskommission gewählt: Sebastian von Koppenfels (St. Franziskus-Hospital GmbH, Münster) folgt auf Dr. Bernd Kölling.
Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Kölling für die Zusammenarbeit und wünschen Ihm für seine Zukunft alles Gute. Ebenso heißen wir Herrn von Koppenfels ganz herzlich willkommen und freuen uns auf sein Mitwirken.
Personalia in der Geschäftsstelle
Marcel Bieniek übernimmt Geschäftsführung Der Leitungsausschuss der Dienstgeberseite der AK Caritas überträgt zum 01.04.2022 Marcel Bieniek die Geschäftsführung. Seit September 2021 nimmt der Jurist diese Aufgabe bereits kommissarisch wahr. Marcel Bieniek ist in der Geschäftsstelle der Dienstgeberseite seit 2018 tätig, zunächst als Referent für Arbeits- und Tarifrecht und dann auch als Koordinator Recht. Zur Meldung
Neue Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Anne-Katrin Hennig (Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und Anusha Anthonippillai (Referentin mit Schwerpunkt Volkswirtschaft) verstärken seit 01.02.2022 beziehungsweise 01.03.2022 das Team der Geschäftsstelle in Berlin. Zur Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
Aktualisierte Faktenblätter online
Die Faktenblätter der Caritas-Dienstgeber informieren kurz und prägnant über die Verdienst- und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Berufsgruppen bei der Caritas. Zu den Faktenblättern
die Dienstgeberseite arbeitet kontinuierlich an ihrem Netzwerk für Informationsaustausch, Abstimmung und koordiniertes Vorgehen, was zur Durchsetzung von Dienstgeberinteressen wichtige Voraussetzung ist. Wir verstehen den Dienstgeberbrief daher als ein Kommunikationsmedium – Anregungen, Diskussionsbeiträge, aber auch Kritik sind ausdrücklich erwünscht.
Wir hoffen, dass Ihnen der Dienstgeberbrief in seiner neuen Gestaltung gefällt und freuen uns auf Ihren Besuch unserer Website caritas-dienstgeber.de.
Der Dienstgeberbrief wird herausgegeben vom Leitungsausschuss der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V.: Norbert Altmann, Johannes Brumm, Andreas Franken, Ingo Morell, Tabea Kölbel, Werner Negwer und Gabriele Stark-Angermeier
Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission
des Deutschen Caritasverbandes e.V.