BAG: Ein durchgeführtes bEM hat kein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ von einem Jahr
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. Zum Artikel
LAG München: Minijobber hat Anspruch auf höheres Gehalt
Ein auf Minijobbasis beschäftigter Rettungsassistent muss bei gleicher Tätigkeit genauso vergütet werden wie seine in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigten Kollegeninnen und Kollegen. Zum Artikel
ArbG Gießen: Freistellung von ungeimpften Mitarbeitern eines Seniorenheims
Auch bei vor dem 16.03.2022 in einem Seniorenheim bestehenden Dienstverhältnissen kann der Arbeitgeber ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeiter zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner die betreffenden Mitarbeiter nach billigem Ermessen von der Beschäftigung freistellen. Zum Artikel
ArbG Lübeck: Kündigung bei Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen Impfunfähigkeitsbescheinigung
Legen Mitarbeitende in Einrichtungen, in denen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, ihren Arbeitgebern eine aus dem Internet ausgedruckte „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vor, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, kann dies zur wirksamen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Zum Artikel
Hohe Inflation rechtfertigt keine höheren Lohnforderungen
CAREkonkret greift den Caritas-Dienstgeber-Artikel von Anusha Anthonippillai und Dr. Pascal Krimmer auf, in dem die drohende Lohn-Preis-Spirale beschrieben wird, die durch die momentan stark steigende Inflationsrate entstehen kann.
Mitglied des Leitungsausschusses der Dienstgeberseite der AK Caritas Gabriele Stark-Angermeier stand dem Radiosender BR2 für ein Interview zum Thema ‚Dritter Weg und Streikrecht‘ zur Verfügung.
Liebe Mitglieder der Dienstgeberseite, Liebe Personalrechtsreferentinnen der DiCVen und Ansprechpartner der Caritas-Fachverbände,
kennen Sie bereits das Dienstgeber-Portal? In diesem passwortgeschützten Bereich unserer Webseite stellen wir Ihnen das komplette Informationsangebot der Geschäftsstelle strukturiert zur Verfügung. Künftig soll hier zudem ein Austauschformat für Sie – die AVR-Multiplikatoren – untereinander und mit der Geschäftsstelle aufgebaut werden. Ihr Benutzername ist Ihre Mail-Adresse, ein Passwort können Sie sich selbst einrichten. Melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle, sollten Sie Schwierigkeiten beim LogIn haben.
Vielen Dank und freundliche Grüße zu einem schönen Maiwochenende