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UPDATE

vom 10.06.2022

 

Aktuelles aus der Arbeitsrechtlichen Kommission


Erste Verhandlungsrunde Ärzte hat am 08.06.2022 in Fulda stattgefunden

Der Bericht vom Verhandlungstag ist im Dienstgeber-Portal einsehbar. Zum Bericht
 

Infothek


Caritaspanel

Regionaler Caritas-Benchmark: Vergleich betrieblicher Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland

Bevor am 01.07.2022 die nächste Befragungsrunde startet, gibt der caritaspanelReport 03/2022 regionenspezifische Einblicke in die Praxislandschaft von 2020, das heißt dem Jahr des Pandemieausbruchs. Als Themenkategorien werden Reaktionen auf die Pandemie, Beschäftigungsattribute, Attraktivitätsfaktoren, Altersstruktur, die Beschäftigung geflüchteter Personen sowie Berufsausbildung ausgewertet. Zum caritaspanelReport 03/2022


Rechtsprechung

BAG: Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Zum Artikel


Rechtsprechung

BAG: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei zu hohen Anforderungen an Substan­tiierungs­pflicht

Überspannt das Gericht die an eine hinreichende Substantiierung zu stellenden Anforderungen und erhebt deswegen einen angebotenen Beweis nicht, stellt dies einen Verstoß gegen Art. 103 I GG dar. Zum Artikel


Rechtsprechung

LAG Berlin-Brandenburg: Corona-Prämie für Pflegekräfte – erforderliche Arbeits­leistungen

Die nach § 150a SGB XI für den Anspruch auf eine Corona-Prämie (2020) erforderliche dreimonatige Arbeitsleistung muss nicht zusammenhängend erfolgen. Zum Artikel


Rechtsprechung

LAG Berlin-Brandenburg: Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags allein mit Scan der Unterschrift

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist. Zum Artikel

 

Caritas-Dienstgeber in den Medien


BR24, 07.06.2022

Kirche: Privatleben soll kein Grund mehr für Entlassung sein

Gabriele Stark-Angermeier, Leitungsausschussmitglied der Dienstgeberseite und Vorständin des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising, äußert sich zur Bedeutung des neuen Entwurfs der Grundordnung. Sie spricht dabei von einer Veränderung der Verantwortlichkeiten. Künftig soll die Arbeitgeberin stärker in die Pflicht genommen werden.

 

Liebe Mitglieder der Dienstgeberseite,
liebe Personalrechtsreferentinnen der DiCVen und Ansprechpartner der Caritas-Fachverbände,

Ende Mai fand in Stuttgart der 102. Katholikentag statt. Die Caritas war dabei mit ihrer Themenvielfalt präsent – und auch das kirchliche Arbeitsrecht hatte nicht zuletzt auf Grund der Debatte zur Reform der Grundordnung seinen Platz. In vielen Gesprächen konnte verdeutlicht werden, dass die AK ihre Verantwortung für die 700.000 Mitarbeitenden der Caritas wahrnimmt. Im System des Dritten Wegs wird Verantwortung gelebt – im Sinne von „den Blick fürs Ganze haben“: Nicht Einzelinteressen bestimmen das Geschehen, sondern das, was konsens- und mehrheitsfähig ist. Der Entwurf der neuen Grundordnung führt erstmals die zentralen Bestandteile des Dritten Wegs ausführlich auf. Dies gilt es in den Debatten zur Reform ausdrücklich zu begrüßen und zu stützen.

Freundliche Grüße zu einem schönen Sommerwochenende

Marcel Bieniek
Geschäftsführer

Dieses Update wird verschickt von der Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas.