Regionaler Caritas-Benchmark: Vergleich betrieblicher Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland
Bevor am 01.07.2022 die nächste Befragungsrunde startet, gibt der caritaspanelReport 03/2022 regionenspezifische Einblicke in die Praxislandschaft von 2020, das heißt dem Jahr des Pandemieausbruchs. Als Themenkategorien werden Reaktionen auf die Pandemie, Beschäftigungsattribute, Attraktivitätsfaktoren, Altersstruktur, die Beschäftigung geflüchteter Personen sowie Berufsausbildung ausgewertet. Zum caritaspanelReport 03/2022
Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Zum Artikel
BAG: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei zu hohen Anforderungen an Substantiierungspflicht
Überspannt das Gericht die an eine hinreichende Substantiierung zu stellenden Anforderungen und erhebt deswegen einen angebotenen Beweis nicht, stellt dies einen Verstoß gegen Art. 103 I GG dar. Zum Artikel
LAG Berlin-Brandenburg: Corona-Prämie für Pflegekräfte – erforderliche Arbeitsleistungen
Die nach § 150a SGB XI für den Anspruch auf eine Corona-Prämie (2020) erforderliche dreimonatige Arbeitsleistung muss nicht zusammenhängend erfolgen. Zum Artikel
LAG Berlin-Brandenburg: Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags allein mit Scan der Unterschrift
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist. Zum Artikel
Kirche: Privatleben soll kein Grund mehr für Entlassung sein
Gabriele Stark-Angermeier, Leitungsausschussmitglied der Dienstgeberseite und Vorständin des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising, äußert sich zur Bedeutung des neuen Entwurfs der Grundordnung. Sie spricht dabei von einer Veränderung der Verantwortlichkeiten. Künftig soll die Arbeitgeberin stärker in die Pflicht genommen werden.
Liebe Mitglieder der Dienstgeberseite, liebe Personalrechtsreferentinnen der DiCVen und Ansprechpartner der Caritas-Fachverbände,
Ende Mai fand in Stuttgart der 102. Katholikentag statt. Die Caritas war dabei mit ihrer Themenvielfalt präsent – und auch das kirchliche Arbeitsrecht hatte nicht zuletzt auf Grund der Debatte zur Reform der Grundordnung seinen Platz. In vielen Gesprächen konnte verdeutlicht werden, dass die AK ihre Verantwortung für die 700.000 Mitarbeitenden der Caritas wahrnimmt. Im System des Dritten Wegs wird Verantwortung gelebt – im Sinne von „den Blick fürs Ganze haben“: Nicht Einzelinteressen bestimmen das Geschehen, sondern das, was konsens- und mehrheitsfähig ist. Der Entwurf der neuen Grundordnung führt erstmals die zentralen Bestandteile des Dritten Wegs ausführlich auf. Dies gilt es in den Debatten zur Reform ausdrücklich zu begrüßen und zu stützen.
Freundliche Grüße zu einem schönen Sommerwochenende
Marcel Bieniek Geschäftsführer
Tabea Kölbel (Mitglied des Leitungsausschusses) und Marcel Bieniek