Lohnpfändung
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AG Norderstedt: Pfändbarkeit der Energiepreispauschale
Das Amtsgericht Norderstedt hat festgestellt, dass die so genannte Energiepreispauschale, die nach den §§ 112 ff. EStG ausgezahlt wird, nicht der Lohnpfändung unterfällt, jedoch nach anderen Vorschriften, die nicht auf den Arbeitslohn abstellen, pfändbar ist.