arbeitszeiterfassung
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Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Das BMAS hat am 18.04.2023 einen Referentenentwurf zur Regelung der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz und anderen Gesetzen in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben, der auch der Presse bekanntgeworden ist. Eine Verbändeanhörung ist allerdings noch nicht eingeleitet.
BAG: Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Es besteht kein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems.
BMAS gibt FAQ zu Arbeitszeiterfassungsurteil des BAG heraus
Das BMAS betont in den FAQ, dass in Anwendung der Entscheidung des BAG vom 13.09.2022 bereits derzeit eine Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit besteht.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Es wurde auch eine wichtige Entscheidung bezüglich der Rolle der Betriebsräte getroffen.
BAG: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Es wurde auch eine wichtige Entscheidung bezüglich der Rolle der Betriebsräte getroffen.