Zum Hauptinhalt springen

Eingruppierung

News mit Schlagwort Eingruppierung

BAG: Nur eingeschränkte Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsrichtlinien

Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) kirchlicher Arbeitgeber unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Inhaltskontrolle dahingehend, ob sie mit höherrangigem Recht und den guten Sitten vereinbar sind.

Mehr Erfahren

BAG: Keine Anwendbarkeit der Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung

Es besteht kein Vertrauen auf eine noch vorzunehmende rechtliche Bewertung im Rahmen der Eingruppierung, insbesondere dann nicht, wenn die bisherige Bewertung für fehlerhaft gehalten wurde.

Mehr Erfahren

LAG Baden-Württemberg: Eingruppierung einer Alten­pflegerin in Tätigkeit als Heilerziehungs­pflegerin als „sonstige Beschäftigte“

Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet des Aufgabenbereichs einer Heilerziehungspflegerin sind grundsätzlich keine gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, wie sie für eine Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ erforderlich wären.

Mehr Erfahren

KAGH: „Einschlägige Berufs­erfahrung“ für die Stufen­zuordnung

Bei der für die Stufenzuordnung maßgebenden „einschlägigen Berufserfahrung“ ist entscheidend, dass Mitarbeitende ihre Tätigkeit unmittelbar nach der Einstellung vollumfänglich und ohne nennenswerte Einarbeitungszeit aufnehmen können.

Mehr Erfahren

LAG Niedersachsen: Eingruppierung – Leitungsfunktion als einheitlicher Arbeitsvorgang

Entscheidend dafür, ob ein einheitlicher Arbeitsvorgang vorliegt, ist eine natürliche Betrachtungsweise und die vom Arbeitgeber vorgenommene Arbeitsorganisation.

Mehr Erfahren

Diözesanes Arbeitsgericht für den MAVO-Bereich Köln: Eingruppierung in der Jugendhilfe

Allein die Tatsache, dass ein „sonstiger Mitarbeiter“ eine „entsprechende Tätigkeit“ ausübt, impliziert nicht, dass er auch über „gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen“ verfügt.

Mehr Erfahren

BAG: Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung

Der Grundsatz, dass der Arbeitgeber bei einer korrigierenden Rückgruppierung die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen hat, gilt auch, wenn die Neubewertung sich nicht unmittelbar auswirkt, aber einem Höhergruppierungsantrag die Grundlage entzieht.

Mehr Erfahren

BAG: Eingruppierung einer Fachkraft für soziale Arbeit im sozialpsychiatrischen Dienst

Ob Mitarbeitende „sonstige Beschäftigte“ im Sinne des jeweiligen Tarifwerks sind, ist mittels einer umfassenden Beurteilung aller wesentlichen Umstände zu entscheiden.

Mehr Erfahren