Eingruppierung
News mit Schlagwort Eingruppierung
BAG: Nur eingeschränkte Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsrichtlinien
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) kirchlicher Arbeitgeber unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Inhaltskontrolle dahingehend, ob sie mit höherrangigem Recht und den guten Sitten vereinbar sind.
BAG: Keine Anwendbarkeit der Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung
Es besteht kein Vertrauen auf eine noch vorzunehmende rechtliche Bewertung im Rahmen der Eingruppierung, insbesondere dann nicht, wenn die bisherige Bewertung für fehlerhaft gehalten wurde.
LAG Baden-Württemberg: Eingruppierung einer Altenpflegerin in Tätigkeit als Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte“
Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet des Aufgabenbereichs einer Heilerziehungspflegerin sind grundsätzlich keine gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, wie sie für eine Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ erforderlich wären.
KAGH: „Einschlägige Berufserfahrung“ für die Stufenzuordnung
Bei der für die Stufenzuordnung maßgebenden „einschlägigen Berufserfahrung“ ist entscheidend, dass Mitarbeitende ihre Tätigkeit unmittelbar nach der Einstellung vollumfänglich und ohne nennenswerte Einarbeitungszeit aufnehmen können.
LAG Niedersachsen: Eingruppierung – Leitungsfunktion als einheitlicher Arbeitsvorgang
Entscheidend dafür, ob ein einheitlicher Arbeitsvorgang vorliegt, ist eine natürliche Betrachtungsweise und die vom Arbeitgeber vorgenommene Arbeitsorganisation.
Diözesanes Arbeitsgericht für den MAVO-Bereich Köln: Eingruppierung in der Jugendhilfe
Allein die Tatsache, dass ein „sonstiger Mitarbeiter“ eine „entsprechende Tätigkeit“ ausübt, impliziert nicht, dass er auch über „gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen“ verfügt.
BAG: Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung
Der Grundsatz, dass der Arbeitgeber bei einer korrigierenden Rückgruppierung die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen hat, gilt auch, wenn die Neubewertung sich nicht unmittelbar auswirkt, aber einem Höhergruppierungsantrag die Grundlage entzieht.
BAG: Eingruppierung einer Fachkraft für soziale Arbeit im sozialpsychiatrischen Dienst
Ob Mitarbeitende „sonstige Beschäftigte“ im Sinne des jeweiligen Tarifwerks sind, ist mittels einer umfassenden Beurteilung aller wesentlichen Umstände zu entscheiden.