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Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

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BAG: Die Befristung eines Anstellungsverhältnisses eines Gemeindepastors ist durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass verkündigungsnahe Tätigkeiten in religiösen Gemeinden einen Befristungssachgrund im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG darstellen können. Es bedarf keiner ausdrücklichen Ausnahmevorschrift, um die Kirchenautonomie im Rahmen der Prüfung eines sachlichen Grundes für eine Befristung berücksichtigen zu können.

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