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AVR erklärt

News mit Schlagwort AVR erklärt

Unkündbarkeit langjähriger Mitarbeiter bei Dienstgeberwechsel nach den AVR Caritas 2027

Bei der Berechnung der Beschäftigungszeit von 15 Jahren bei demselben Dienstgeber als Voraussetzung der tariflichen Unkündbarkeit nach § 52 Abs. 3 AVR Caritas 2027 zählen nur die Beschäftigungszeiten beim aktuellen Dienstgeber. Vorbeschäftigungszeiten bei anderen, auch kirchlichen Dienstgebern werden nicht angerechnet.

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AVR Caritas 2027 erklärt – Dienstbezüge und Zulagen

§ 27 AVR Caritas 2027 (Abschnitt III „Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen“)

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AVR Caritas 2027 erklärt – Inkrafttreten, Geltung und Überleitung

Aktualisiert: § 59 AVR Caritas 2027 (Abschnitt VI AVR Caritas 2027 „Übergangs- und Schlussvorschriften“)

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AVR Caritas 2027 erklärt – Geltungsbereich der AVR Caritas 2027

§ 2 AVR Caritas 2027 (Abschnitt I AVR Caritas 2027„Allgemeine Vorschriften“)

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AVR erklärt – Dienstbezüge

Der siebente Teil der Reihe „AVR erklärt“ befasst sich mit dem Begriff „Dienstbezüge“, der in den AVR Caritas an zahlreichen Stellen vorkommt, aber alles andere als selbsterklärend ist.

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AVR erklärt – Befristete Arbeitsverhältnisse

Der sechste Teil der Reihe „AVR erklärt“ befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen im Geltungsbereich der AVR Caritas Arbeitsverhältnisse befristet abgeschlossen werden können.

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AVR erklärt – Zulagen als Bestandteile der Entlohnung

Der fünfte Teil der Reihe „AVR erklärt“ befasst sich mit den Zulagen, die Beschäftigte in Caritas-Einrichtungen als Teil ihrer Entlohnung bekommen. In den AVR Caritas gibt es eine Vielzahl von Zulagen dabei gilt es die Begrifflichkeiten „Zulagen“ und „Zuschläge“ klar voneinander abzugrenzen.

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AVR erklärt – Das Vermittlungs­verfahren zur Festlegung von Regelungen im Bereich der AVR Caritas

Was passiert, wenn sich die Bundeskommission oder eine Regionalkommission nicht auf AVR-Regelungen einigen kann? In der neuen Ausgabe der Serie „AVR erklärt“ wird erläutert, wie die Regelungen der AVR Caritas zustande kommen und welche Rolle dabei das Vermittlungsverfahren spielt.

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AVR erklärt – „Ohne Arbeit kein Lohn“

Abschnitt 2 Im zweiten Abschnitt dieses Artikels über das Gegenseitigkeitsverhältnis von Diensterbringung und Vergütung nach den Regeln der AVR Caritas geht es um weitere Ausnahmen vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“.

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AVR erklärt – „Ohne Arbeit kein Lohn“: Das Gegenseitig­keitsverhältnis von Dienst­erbringung und Vergütung nach den Regeln der AVR Caritas

Abschnitt 1 Im dritten Teil der Reihe „AVR erklärt“ wird der Zusammenhang zwischen der Erfüllung der Dienstpflichten und der Vergütung für geleistete Dienstpflichten beleuchtet. In der Praxis kommt es vor, dass Beschäftigte ihre geschuldeten Dienstpflichten nicht, nicht ordentlich oder nicht rechtzeitig erbringen. Dann stellt sich die Frage, wie Dienstgeber darauf reagieren können.

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AVR erklärt – Die Beendigung von Dienstverhältnissen nach kirchlichem Arbeitsrecht

Zweiter Teil der Artikelreihe „AVR erklärt“ mit einem Prüfungsschema für dienstgeberseitige Kündigungen

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AVR erklärt – Alternative Arbeitszeitmodelle in Krankenhaus und Pflege

Auftakt zur Artikelserie „AVR erklärt“: Die Viertagewoche und andere Arbeitszeitmodelle sind zur Zeit in aller Munde – mit den AVR Caritas haben Dienstgeber bereits heute verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um Mitarbeitenden vor allem in der Pflege und im Krankenhaus alternative Arbeitszeitmodelle anzubieten.

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