Teilzeit
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BAG: Einheitliche Schwelle für Überstundenzuschläge diskriminiert Teilzeitkräfte
Eine für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte einheitlich geltende Schwelle für die Zahlung von Überstundenzuschlägen ist ohne sachliche Rechtfertigung eine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten und gegebenenfalls auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Personalpolitische Herausforderungen und Bewältigungsansätze bei der Caritas
Aktuelle Ergebnisse aus dem Caritaspanel 2024
EuGH: Einheitliche Auslösegrenze für Überstundenzuschläge diskriminiert Teilzeitbeschäftigte – unter Umständen auch wegen des Geschlechts
Eine einheitliche Auslösegrenze für Überstundenzuschläge für Voll- und Teilzeitbeschäftigte stellt eine ungerechtfertigte Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten dar. Auch kann sie Frauen mittelbar diskriminieren, wenn mehr Frauen durch die Regelung benachteiligt werden als Männer.
Wieviel Potenzial steckt in der Aufstockung von Teilzeitbeschäftigung?
In der Diskussion um den Fachkräftemangel wird häufig die Aktivierung von Teilzeitbeschäftigten genannt. Welches Potenzial in der Ausweitung von Teilzeitbeschäftigung tatsächlich liegt, ist gesamtgesellschaftlich jedoch kaum zu erfassen. Auf der Basis der Daten des Caritaspanels können für die Caritas hingegen konkrete Potenziale aufgezeigt werden.
EuGH: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch Überstundenvergütungsregelung
Eine einheitliche zusätzliche Vergütung von Mehrflugstunden durch eine identische Auslösegrenze für Voll- und Teilzeitbeschäftigte stellt eine ungerechtfertigte Schlechterbehandlung von Teilzeitbeschäftigten dar.