Kirchliches Arbeitsrecht
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Kirchliches Arbeitsrecht
Was ist Wesen und Inhalt des Kirchlichen Arbeitsrechts? Und warum lohnt es sich, für die Erhaltung und Weiterentwicklung zu kämpfen?
News mit Schlagwort Kirchliches Arbeitsrecht
DGS als Sachverständige im Bundestagsausschuss „Arbeit und Soziales“
Öffentliche Anhörung vom 3. November 2025, 16 Uhr
BVerfG: Entscheidung in der Sache „Egenberger“
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird anerkannt – das Bundesarbeitsgericht bekommt Hausaufgaben.
Anmerkungen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
DGS-Positionspapier
Gleiche Behandlung von kirchlichen AVR und Tarifverträgen
Statement Marcel Bieniek, DGS-Geschäftsführer, zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie in der Wohlfahrt intern
BAG: Die Befristung eines Anstellungsverhältnisses eines Gemeindepastors ist durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass verkündigungsnahe Tätigkeiten in religiösen Gemeinden einen Befristungssachgrund im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG darstellen können. Es bedarf keiner ausdrücklichen Ausnahmevorschrift, um die Kirchenautonomie im Rahmen der Prüfung eines sachlichen Grundes für eine Befristung berücksichtigen zu können.
Umfangreiche Informationen zum katholischen Arbeitsrecht
Die Publikation bietet eine profunde Basis für den Dialog zum katholischen Arbeitsrecht.
Kirchliches Arbeitsrecht führt zu guten Ergebnissen
Anlässlich der Petition von ver.di „Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte“ stellen die Evangelische und die Katholische Kirche sowie deren Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas in einer Pressemitteilung die Vorzüge des Kirchlichen Arbeitsrechts dar.