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MAVO

News mit Schlagwort MAVO

KAGH: Fehlerhafte Ladung zur MAV-Sitzung geheilt, wenn MAV über Regelungsgegenstand beschließt

Mit Urteil vom 12. Dezember 2025 hat der KAGH einen MAV-Beschluss, der im Rahmen einer Sitzung erging, zu der nicht ordnungsgemäß eingeladen worden war, für wirksam erklärt – und diesen im gleichen Urteil ersetzt. Mit ihrem in Rede stehenden Beschluss hatte die MAV zwei Anträge auf Zustimmung zu Eingruppierungen abgelehnt.

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KAGH: Bewertungskriterien für besonders schwierige Tätigkeiten von Kita-Erzieherinnen festgelegt

Voraussetzung für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 8b Anlage 33 AVR Caritas ist das nachweisbare Vorliegen einer gesteigerten besonderen fachlichen Schwierigkeit.

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Impulse für die Praxis: Rückblick auf den 15. Arbeitsrechtstag

Am 30. September und 1. Oktober 2025 fand der 15. Arbeitsrechtstag der DGS-Geschäftsstelle in Freiburg statt.

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LAG Hessen: Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an privaten E-Mail-Account

Ein Betriebsratsmitglied kann wegen Weiterleitung dienstlicher Daten auf seine private E-Mail-Adresse aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.

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BAG: Befristetes Arbeitsverhältnis endet trotz Betriebsratstätigkeit

Ein zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Befristung, auch wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist.

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Entgegen dem Trend – Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung sind im Bereich der Caritas weiter sehr hoch

Aktualisiert: Der Artikel untersucht Zahlen zur Tarifbindung und betrieblichen Interessenvertretung aus dem Caritaspanel 2024 und dem IAB-Betriebspanel 2024.

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BAG: Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

Betriebsräte sollen keine Einkommenseinbußen haben, wenn sie für die Gremiumsarbeit von ihren beruflichen Aufgaben freigestellt werden. Ein freigestellter Betriebsrat hat weiter Anspruch auf eine Wechselschichtzulage, auch wenn er nur noch tagsüber arbeitet.

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KAGH: Keine Beteiligung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter nach § 28a Abs. 3 MAVO vor Abmahnung

Die Präventionsnorm des § 28a Abs. 3 MAVO setzt „ernsthafte Schwierigkeiten“ in einem Beschäftigungsverhältnis einer schwerbehinderten Person voraus, die dieses Beschäftigungsverhältnis gefährden können. Eine solche Gefährdung tritt nicht bereits im Vorfeld einer Abmahnung ein, sondern erst dann, wenn die Abmahnung – nach vorheriger Anhörung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden gem. § 52 MAVO – vom Dienstgeber ausgesprochen worden ist.

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KAGH: Nur Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an einer MAV-Schulung – kein Freizeitausgleich

§ 16 Abs. 1 MAVO gewährt für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen lediglich eine Arbeitsbefreiung, nicht aber einen Freizeitausgleich. Auch Reisezeiten sind nur zu vergüten, soweit sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen.

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LAG Baden-Württemberg: Die Einführung von Desk-Sharing ist nur teilweise mitbestimmungs­pflichtig

Die Einführung von Desk-Sharing ist ebenso wie die Einführung einer Clean-Desk-Policy nicht als Ganzes mitbestimmungspflichtig. Es gibt aber Teilbereiche, bei denen der Betriebsrat einbezogen werden muss.

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KAGH: Ausführungs­dekrete bedürfen zur Wirksamkeit der öffentlichen Bekannt­machung und werden durch neu gefasste Kirchengesetze ersetzt

Der KAGH hat sich im Rahmen einer Entscheidung über die Bildung einer Gesamtmitarbeitervertretung ausführlich mit der Wirkung sogenannter Ausführungsdekrete im Verhältnis zu Kirchengesetzen befasst. E-Mails entsprechen dem Schriftlichkeitsgebot in § 24 Abs. 3 Satz 6 MAVO.

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Entgegen dem Trend – Tarifbindung und betriebliche Interessen­vertretung sind im Bereich der Caritas sehr hoch

Aktualisiert: Der Artikel untersucht Zahlen zur Tarifbindung und betrieblichen Interessenvertretung aus dem Caritaspanel 2022, dem IAB-Betriebspanel 2023 sowie dem IW-Personalpanel 2022.

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BAG: Vorlage digitaler Bewerbungsunterlagen zur Unterrichtung des Betriebsrats bei Einstellungen ausreichend

Zur Vorlage von Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat im Rahmen von § 99 Abs.1 BetrVG genügt es, wenn dem Betriebsrat ein Einsichtsrecht in digitale Unterlagen gewährt wird und er die Möglichkeit hat, Notizen anzufertigen.

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BVerwG: Wende bei der IT-Mitbestimmung – Für jedes System muss im Einzelfall betrachtet werden, ob es zur Überwachung herangezogen werden soll

Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten kann wegen der Möglichkeit der Kommentarfunktion eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, die einen Mitbestimmungstatbestand auslöst. Dies ist jedoch nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.

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BAG: Kein grundsätzlicher Vorrang von Onlineschulung vor Präsenzschulung für Betriebsräte

Personalräte dürfen für eine Präsenzschulung zum Betriebsverfassungsrecht auf Kosten der Arbeitgeberin reisen und müssen sich nicht auf eine Onlineschulung verweisen lassen, nur weil das günstiger wäre.

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ArbG Hamburg: Bei Nutzung von ChatGPT und ähnlichen Systemen künstlicher Intelligenz können betriebliche Mitbestimmungs­rechte bestehen

Ein Konzernbetriebsrat kann die Nutzung von Systemen künstlicher Intelligenz durch Mitarbeiter grundsätzlich nicht verbieten.

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BAG: Ein Verbot privater Handy­nutzung am Arbeits­platz ist nicht mitbestimmungs­pflichtig

Ein Arbeitgeber kann die private Nutzung eines Smartphones während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat dabei mitbestimmen zu lassen. Eine entsprechende Weisung des Arbeitgebers ist laut BAG nicht mitbestimmungspflichtig, weil sie nicht Fragen der Ordnung oder des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb betrifft, sondern das unmittelbare Arbeitsverhalten der Beschäftigten.

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LAG Niedersachsen: Keine Rückforderung gezahlter Kosten des Betriebsrates bei fehlender Erforderlichkeit

Der Arbeitgeber darf Betriebsratskosten, die im Sinne des BetrVG nicht erforderlich waren, nicht ohne Weiteres mit dem Gehalt eines Betriebsratsmitglieds verrechnen. Ein solches Vorgehen würde eine unzulässige Benachteiligung darstellen.

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