Minijob
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Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf Mini- und Midijobs
Am 03.06.2022 hat der Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 01.10.2022 beschlossen. Mit der Gesetzesänderung werden gleichzeitig Anpassungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung erfolgen.
LAG München: Minijobber hat Anspruch auf höheres Gehalt
Ein auf Minijobbasis beschäftigter Rettungsassistent muss bei gleicher Tätigkeit genauso vergütet werden, wie seine in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigten Kollegeninnen und Kollegen.