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Fünfte Pflegekommission

Wir setzen Standards in der Pflege

Pflege beschäftigt uns

Pflege ist ein zentrales Thema unserer älter werdenden Gesellschaft. Laut der letzten offiziellen Pflegestatistik von 2023 gibt es mittlerweile fünf Millionen Pflegebedürftige. Um sie zu versorgen, arbeiten heute bereits über eine Million Beschäftigte in der Pflege – das sind mehr Menschen als in der deutschen Automobilindustrie. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen und auch der Beschäftigten bis zum Jahr 2050 mehr als verdoppeln. Pflege in Deutschland braucht Zukunft – weil eine Zukunft ohne Pflege nicht funktioniert. Der steigende Bedarf an Pflege muss gedeckt werden und die Finanzierung der Pflege nachhaltig gesichert sein. Dafür ist eine verantwortungsvolle Lohnpolitik nötig, für die wir uns als Caritas-Dienstgeber einsetzen. 

 

Mindestlöhne in der Pflegebranche

Mindestlöhne in der Pflegebranche tragen dazu bei, die Qualität der Pflege zu sichern und Mindeststandards in der Vergütung zu gewährleisten. Der Pflegemindestlohn wurde mit auf Betreiben der Dienstgeberseite erstmals im Jahr 2010 eingeführt. Die Dienstgeberseite hat die Kommissionslösung stets gestützt, da sie den unterschiedlichen Brancheninteressen umfassend Rechnung trägt und die verfassungsmäßig gleichrangig geschützten Instrumente der Tariffindung im Zweiten und Dritten Weg berücksichtigt und an einem Tisch zusammenbringt. 

Durch die seit 2010 durch die vier bisherigen Pflegekommissionen festgesetzten Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche wurden die Mindestentgelte für Pflegehelfer und Pflegehelferinnen kontinuierlich und im Vergleich zu den sonstigen Tarifentgelten überproportional erhöht. Außerdem hat die vierte Pflegekommission die Angleichung der Mindestentgelte in Ost und Westdeutschland beschlossen.

Die 5. Pflegekommission hat nun mit der sechsten Pflegearbeitsbedingungenverordnung zum zweiten Mal neue Mindestentgelte für die Beschäftigten in der Pflege festgelegt.

 

Aktuelle Mindestlöhne

Die aktuellen Mindestlöhne aus der fünften Pflegearbeitsbedingungenverordnung werden für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegekräfte und Pflegefachkräfte zunächst fortgeschrieben. Ab dem 1. Mai 2024 sind die folgenden Pflegemindestlöhne vorgesehen:

Pflegehilfskräfte, von derzeit 14,15 € auf:

  • 15,50 € ab 1. Mai 2024
  • 16,10 € ab 1. Juli 2025

qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung), von derzeit 15,25 € auf:

  • 16,50 € ab 1. Mai 2024
  • 17,35 € ab 1. Juli 2025

Pflegefachkräfte, von derzeit 18,25 € auf:

  • 19,50 € ab 1. Mai 2024,
  • 20,50 € ab 1. Juli 2025

Die Verordnung hat eine Laufzeit bis Juni 2026.

 

Auswirklungen des Pflegemindestlohns

Der steigende Pflegemindestlohn wirkt sich auch auf die sonstigen Löhne in der Pflege aus, wie die weiterhin dynamische Entwicklung der Medianentgelte in der Altenhilfe zeigt. Damit sich Ausbildung und Verantwortung weiterhin lohnen, müssen auch die Löhne von Fachkräften steigen, so dass sich durch die Erhöhung der Pflegemindestlöhne das gesamte Lohngefüge nach oben verschiebt.

Im Bereich der Caritas übertreffen bereits die Einstiegsgehälter die von der Pflegekommission neu festgelegten Mindestentgelte. Zur ökonomischen Analyse
 

Rechtsgrundlage der 5. Pflegekommission

Empfehlungen zur Festlegung zwingender Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, wie beispielsweise Mindestentgelte, entwickelt die Pflegekommission. Diese Empfehlungen kann das BMAS für alle betroffenen Pflegebetriebe im Rahmen einer Rechtsverordnung verbindlich vorgeben.

Der Pflegekommission gehören gemäß § 12 Abs. 3 AEntG insgesamt acht Vertreter von Organisationen an, die an der Regelung kollektiver Arbeitsbedingungen beteiligt sind, d. h. je zwei Vertreter der Gewerkschaften, die in der Pflegebranche tarifzuständig sind, der Vereinigungen der Arbeitgeberverbände in der Pflegebranche, sowie der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite von paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen. Die Pflegekommission wird für die Dauer von fünf Jahren vom BMAS eingesetzt.

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