Zum Hauptinhalt springen

Caritas als Dienstgeber

Arbeiten bei der Caritas

Die Caritas – ein besonderer Arbeitgeber

Die Caritas ist der Wohlfahrtsverband der Katholischen Kirche. Ein Verband, der aus vielen Mitgliedern besteht, die vor Ort oder regional tätig sind. Diese Mitglieder sind die so genannten Rechtsträger der Einrichtungen und Dienste. Das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis wird mit dem einzelnen Rechtsträger eingegangen.

Die Arbeit erfolgt auf der Basis des Kirchlichen Arbeitsrechts. Das betont die gemeinsame Verantwortung aller, die für die Caritas arbeiten. Dieses Miteinander drückt sich bereits in der Wortwahl aus. In der Caritas gibt es Mitarbeitende statt Angestellte oder Arbeiter. Die Arbeitgeber heißen Dienstgeber und die Arbeitsverhältnisse werden als Dienstverhältnisse bezeichnet. Als Dienstgemeinschaft machen sie sich gemeinsam stark für Menschen in Not und geben damit ein Zeugnis ihres Glaubens. Dieser besondere Geist soll auch das Verhältnis zwischen Mitarbeitenden sowie zu den Dienstgebern prägen.

Die AVR

Die AVR Caritas, die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR), findet in allen in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Einrichtungen und Diensten, die dem Deutschen Caritasverband angeschlossen sind, Anwendung. Die AVR sind das zentrale Instrument zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in der Caritas. Sie geben den Dienstverhältnissen einen verlässlichen Mantel und Struktur. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Entgelte und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall.

Die AVR sind kein Tarifvertrag. Für ihr Zustandekommen und ihre Anwendung gelten die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie werden durch schriftliche Bezugnahme Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Alle Regelungen der AVR werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK) beschlossen. In diesem Gremium haben Mitarbeitende und Dienstgeber gleich viele Vertreterinnen und Vertreter. Sie sind organisiert als Mitarbeiterseite (ak.mas) und Dienstgeberseite (DGS). Beschlüsse zur Änderung der AVR brauchen eine Dreiviertelmehrheit.

 

Vorteile des kirchlichen Arbeitsrechts auch für die Zukunft sichern

Für den Caritas-Tarif sprechen eine Reihe überzeugender Argumente. So sind die AVR insbesondere bei der Regelung komplexer Rechtsmaterien ein echtes Dienstleistungsangebot, gerade auch für kleine und mittlere Einrichtungen und Dienste. Die Dienstgeberseite tritt dafür ein, dass die AVR ihre Ordnungsfunktion bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen und Diensten behält, aber modernisiert und fortentwickelt wird durch gezielte Reformen zu Gunsten größerer Handlungsspielräume vor Ort. Die AVR müssen zudem kontinuierlich an die aktuelle europäische und höchstrichterliche (Arbeits-)Rechtsprechung angepasst werden. Die Dienstgeberseite setzt sich dafür ein, die Attraktivität der AVR als Instrument der Lohnfindung zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Dienste und Einrichtungen zu sichern.

Betriebliche Altersvorsorge bei der Caritas

Die Caritas legt großen Wert auf die Absicherung ihrer Mitarbeiter auch über das Dienstverhältnis hinaus. Damit eine gute Versorgung auch nach der Berufstätigkeit gewährleistet ist, sollte die Altersvorsorge aus drei Bausteinen aufgebaut sein: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge. Dienste und Einrichtungen der Caritas steuern für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daher den Baustein der betrieblichen Altersvorsorge bei.

Zusätzlich zum Gehalt zahlt der Dienstgeber monatlich einen Beitrag in eine Pflichtversicherung ein, zurzeit in Höhe von 6,0 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens. Das ist in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR) festgelegt. Mitarbeitende beteiligen sich in der Regel mit derzeit 0,4 Prozent des Gehalts ebenfalls an der Vorsorge. So baut sich über die Jahre eine Betriebsrente auf, die den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand oder auch bei Erwerbsminderung absichert und hilft, die Lücke zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der gesetzlichen Rente zu schließen.

 

Für eine zukunftsfeste betriebliche Altersvorsorge

Caritas-Dienstgeber setzen sich dafür ein, dass die betriebliche Altersversorgung ihrer gesamten Bandbreite gefördert wird und ihre Rahmenbedingungen angesichts einer flexibler werdenden Arbeitswelt und der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft weiterentwickelt werden. Wir sind außerdem im Verwaltungsrat der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) vertreten.

Spätestens mit der Leistungskürzung der Pensionskasse der Caritas – aber bereits zuvor durch die Sanierungsgelderhebung durch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) – ist die Zusatzversorgung auch im Bereich der AVR in den Fokus gerückt. Die Beratung der arbeitsrechtlichen Grundlagen der Zusatzversorgung in Anlage 8 AVR und die Zusammenarbeit mit der KZVK als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung sowie anderen Versorgungsträgern einschließlich deren Regelwerk ist Aufgabe der Caritas-Dienstgeber. Arbeitsschwerpunkte in dieser Amtsperiode werden die Anpassung der über die KZVK bewirkten Zusatzversorgungszusagen an die sich verändernden Ertragschancen und neue Durchführungswege in der Betrieblichen Altersversorgung sein.