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Verantwortung für Caritas-Arbeitsplätze im Blick behalten

PM 06/2020 Mitarbeitende in der Corona-Krise unterschiedlich belastet / Tarifrunde mit Augenmaß

Freiburg. Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in der heutigen Auftaktsitzung zur Tarifrunde insbesondere verdeutlicht, dass die Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten der Caritas in der Corona-Krise unterschiedlich belastet waren. Eine pauschale Entgelterhöhung in Höhe von 4,8 Prozent, mindestens jedoch einen Sockelbetrag von 150 Euro, lehnt die Dienstgeberseite daher ab. Vielmehr müssen die einzelnen Bereiche differenziert in den Blick genommen werden.

Ein Ziel der AVR-Reform vor knapp zehn Jahren war es, weitere Auslagerungen in private Unternehmen zu verhindern. Deshalb wurde die Tarifierung der unteren Lohngruppen so gehalten, dass ein ausreichender Abstand zu den oberen Gruppen gewahrt blieb, um Anreize zur Qualifizierung zu setzen sowie wettbewerbsfähig zu bleiben bzw. zu werden. Seitdem fordert die Mitarbeiterseite regelmäßig eine überproportionale Erhöhung der unteren Lohngruppen. „Die Dienstgeberseite ist für konstruktive Lösungen offen, jedoch nicht für die erneut geforderte Sockelei“, so Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite.

„Unser Anliegen ist in dieser Tarifrunde, insbesondere unsere Einrichtungen und Dienste sicher durch die Krise zu führen und damit Arbeitsplätze mit guten Verdienstmöglichkeiten sowie einer tariflich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung in kirchlichen Einrichtungen zu erhalten.

Dies ist nur möglich, wenn beiden Seiten der AK Caritas in der jetzigen Tarifrunde zeigen, dass sie ihrer besonderen Verantwortung in der Daseinsvorsorge und einer Sozialpartnerschaft im besten Wortsinn gerecht werden. Dazu gehört ein Abschluss, der auch einen langen Zeitraum der Planungssicherheit gewährleistet“, so Altmann.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
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