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Sommerpause zum Nachdenken nutzen

Statement 01/2021 von Norbert Altmann zur Absage der Sitzung der Bundeskommission

Freiburg / Paderborn. Die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission sagen ihre Teilnahme an der für nächste Woche geplanten Sitzung der Bundeskommission ab. „Beide Seiten haben dadurch über den Sommer eine Denkpause, die hoffentlich im Herbst wieder sachliche Verhandlungen zulässt“, so Norbert Altmann.

Grund für die Entscheidung der Dienstgeber ist der zuletzt scharfe Ton in den Verhandlungen. „Nicht akzeptable verbale Grenzüberschreitungen haben zu einer Störung in der Zusammenarbeit geführt“, so Altmann. Das Bemühen der Dienstgeber um eine Beseitigung dieser Störung blieb bisher ohne Erfolg. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, gerade auch vor dem Hintergrund wichtiger Themen, die in der zu Ende gehenden Amtsperiode aus Sicht der Dienstgeber noch zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden sollten. Dies gilt insbesondere auch für eine geplante Neuregelung der Ausbildungsverhältnisse und die zu treffenden Regelungen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt“, so Altmann.

Damit künftig eine erfolgreiche Zusammenarbeit wieder möglich wird, müssen beide Seiten die Spielregeln für einen gegenseitigen respektvollen Umgang einhalten. Die Rahmenbedingungen hierfür setzt die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK-O), die derzeit überarbeitet wird. Dabei müssen insbesondere auch die Rollen der Akteure überprüft und deren Aufgaben ggf. konkretisiert werden. Die Dienstgeber werden hierfür konstruktive Vorschläge einbringen.

„Auf dieser Basis kann es in der geplanten nächsten Sitzung der Bundeskommission gelingen, zu einer sachlichen Zusammenarbeit zurückzukehren und die noch anstehenden Themen erfolgreich gemeinsam abzuschließen“, sagt Norbert Altmann. In der Zwischenzeit können Ausschüsse und die Regionalkommissionen ihre gewohnt konstruktive gemeinsame Arbeit fortsetzen.

Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. 

Ihr Ansprechpartner

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Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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