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„Gut, dass die Pflegereform noch vor der Bundestagswahl kommt“

PM 03/2021 Finanzierung der Mehrausgaben der Pflegeversicherung nachhaltig sichern

Freiburg/Paderborn. Zu der heute im Deutschen Bundestag stattfindenden öffentlichen Anhörung zur Reform der Pflegeversicherung erklärt der Sprecher der Dienstgeberseite Norbert Altmann:

Die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas unterstützen, dass die Zulassung von Pflegebetrieben zukünftig an Tarifverträge bzw. kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden werden sollen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass hierbei beide kollektiv-rechtlichen Wege der Tariffindung gleichwertig im Gesetzentwurf anerkannt werden.

Die im sog. Dritten Weg der Kirchen ausgehandelten Arbeitsbedingungen zählen mit zu den Besten der Branche. Der Gesetzentwurf setzt nun einen Wettbewerb um gute kollektiv-rechtliche Arbeitsbedingungen in Gang. Wir sind gespannt, wie sich die anderen diesen Bedingungen stellen werden. Deshalb gibt die Politik mit der geplanten Tarifbindung die bessere Antwort für gute Arbeitsbedingungen in der Pflege. Ein allgemeinverbindlich erklärter Mindestentgelt-Tarifvertrag wie er von Ver.di und BVAP Anfang des Jahres geplant war, wäre demgegenüber weit zurückgeblieben. Die Absicherung der Entgelte nach unten wird weiterhin am runden Tisch der Pflegekommission erfolgen.“

Dabei darf nicht vergessen werden – auch nicht vor der Bundestagswahl – die dadurch ausgelösten Mehrausgaben der Pflegeversicherung nachhaltig zu finanzieren. Die derzeitigen Mittel werden langfristig nicht ausreichen; hier muss der Gesetzgeber dringend nachlegen und die Frage „Was ist unserer Gesellschaft gute Pflege wert?“ beantworten, so Altmann.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. 

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
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