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Entwurf zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ 

Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute einen Entwurf zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ mit zugehörigem Begleittext veröffentlicht.

Eine interdisziplinär zusammengesetzte „Begleitgruppe zur Novellierung der Grundordnung“, eine Unterarbeitsgruppe der „Bischöflichen Arbeitsgruppe Arbeitsrecht“, hat die Entwürfe der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ und der „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ erarbeitet. Diese wurden von der Bischöflichen Arbeitsgruppe Arbeitsrecht unter Vorsitz von Kardinal Rainer Maria Woelki bearbeitet und autorisiert. Auch der Verbandsrat hat den Entwurf des Normtextes in seiner letzten Sitzung vom 18./19. Mai 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die jetzt vorliegenden Entwürfe werden in der nächsten Sitzung der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) am 20./21. Juni 2022 in einer ersten Lesung beraten.

Damit die Beratungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können, ist von Seiten des VDD die Einbindung der verschiedenen Beteiligten des kirchlichen Dienstes in das Gesetzgebungsverfahren vorgezogen worden. In dieses Verfahren sollen die Personalwesenkommission des VDD, der Arbeitsrechtsausschuss der Zentral-KODA, die Deutsche Ordensobernkonferenz, der Deutsche Caritasverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen sowie die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen eingebunden werden. Da auf dem Synodalen Weg in erster Lesung schon ein Handlungstext zur Grundordnung beraten worden ist, wird auch das entsprechende Synodalforum IV um eine Rückmeldung gebeten. Den (Erz-)Bischöfen wird empfohlen, Stellungnahmen der verschiedenen Berufsgruppen einzuholen. Der Stellungnahmeprozess läuft bis zum 21. August 2022.

Die Caritas-Dienstgeber werden den Entwurf intensiv prüfen und sich im Rahmen der vorgegebenen Frist in das Stellungnahmeverfahren einbringen.

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