Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK, ehemals Zentral-KODA) kann in bestimmten Zuständigkeitsfeldern arbeitsrechtliche Regelungen für die Bereiche der Katholischen Kirche und ihrer Caritas beschließen. Diese gehen den Regelungen durch die einzelnen Kommissionen des Dritten Wegs – wie der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AK Caritas) – vor. Zudem kann sie Empfehlungen für die genannten Kommissionen beschließen.