Dritte Weg bezeichnet die besondere Form der Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub werden in arbeitsrechtlichen Kommissionen geklärt. In denen sind Mitarbeiter und Dienstgeber mit gleich vielen Personen und Stimmen vertreten.
In der Bundesrepublik Deutschland hat die Kirche das verfassungsmäßig gewährleistet Recht, ein eigenes Regelungsverfahren zu schaffen, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse zu beteiligen. Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) in Verbindung mit Art. 137 Weimarer Reichsverfassung (WRV) gewährt ein kirchliches Selbstbestimmungsrecht, das auch das Arbeitsrecht der Kirchen umfasst.
Hintergrund ist das christliche Selbstverständnis der Caritas, sich für Menschen in Not einzusetzen. Diesen Auftrag erfüllen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber, wenn sie sich gemeinsam dafür verantwortlich fühlen und partnerschaftlich miteinander umgehen. Deshalb passen Arbeitskämpfe mit Aussperrungen und Streiks (Zweiter Weg) ebenso wenig zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes wie das einseitige Festlegen von Arbeitsbedingungen durch die Leitung (Erster Weg). Interessengegensätze zwischen Mitarbeitenden und Dienstgebern werden anderweitig ausgeglichen.
Das kirchliche Arbeitsrecht betont die gemeinsame Verantwortung aller, die für die Caritas arbeiten als eine Dienstgemeinschaft. Dieses Miteinander drückt sich schon in der Wortwahl aus. In der Caritas gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt Arbeitnehmer(innen) (Angestellte und Arbeiter). Die Arbeitgeber heißen Dienstgeber und die Arbeitsverhältnisse werden als Dienstverhältnisse bezeichnet.
Zentrale Elemente des Dritten Weges sind:
- Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Mitarbeitern und Dienstgebern.
- Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in den Kommissionen, die die Arbeitsbedingungen für die Dienstverhältnisse festlegen.
- Die faire und verantwortliche Konfliktlösung durch ein Vermittlungsverfahren.
- Das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit.
Gespräch mit dem Sprecher der Dienstgeberseite, Norbert Altmann zum Dritten Weg