Beschlüsse
Beschlüsse der Kommissionen zu Rechtsnormen, die Inhalt, Abschluss und Beendigung von Dienstverhältnissen betreffen, müssen mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden. Dadurch werden sie Bestandteil der AVR. Nach den Beschlüssen werden sie durch den Diözesanbischof des jeweiligen Bistums kirchenrechtlich in Kraft gesetzt. Dies erfolgt durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Diözese. Dadurch werden die Beschlüsse kirchenrechtlich verbindlich.
zu den kommentierten Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission