Überarbeitung der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Entsprechend ihres Arbeitsprogramms für das Jahr 2026 bereitet die Europäische Kommission zurzeit eine Überarbeitung der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge vor. Mit dieser Überarbeitung verfolgt die Kommission vor allem drei Ziele: Zum einen sollen öffentliche Investitionen und Ausgaben effizienter gestaltbar sein, zum anderen will die Kommission den Mitgliedstaaten Instrumente zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Situationen an die Hand geben. Darüber hinaus überlegt die Kommission, wie öffentliche Vergabeverfahren zukünftig stärker an sozialen Belangen ausgerichtet werden können.
Zur Vorbereitung einer neuen EU-Vergaberichtlinie hat die Kommission Ende 2025 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, im Rahmen derer Verbände und Einzelpersonen die Möglichkeit haben, eigene Zielvorstellungen in die Diskussion über die Ausgestaltung öffentlicher Vergabeverfahren einzubringen. Der Deutsche Caritasverband hat diese Möglichkeit genutzt und die DGS an der Erarbeitung der DCV-Stellungnahme beteiligt.
Die DGS hat betont, dass soziale Dienste und Dienstleistungen auch zukünftig regelhaft von öffentlichen Auftragsvergaben durch Ausschreibungen ausgenommen sein sollen. Die DGS steht auf dem Standpunkt, dass sich das deutsche sozialrechtliche Dreiecksmodell bewährt hat. Danach ist es Sache der Kostenträger (Krankenkassen, Pflegekassen etc.), mit einer Vielzahl von Leistungserbringern (Caritas, Diakonie etc.) Vertrage abzuschließen, sodass die Leistungsberechtigen vor Ort unter einer Vielzahl von Leistungsanbietern wählen können – denn Patienten, Pflegebedürftige und andere leistungsberechtigte Personen wissen selbst am besten, welche sozialen Angebote sie wählen wollen. Öffentliche Ausschreibungen, an deren Ende ein einziger Leistungserbringer den Zuschlag erhält, passen nicht in dieses Bild des mündigen Leistungsberechtigten.
Gleichzeitig hat die DGS klargestellt, dass, wenn soziale Dienstleistungen durch Ausschreibungen vergeben werden sollten, tarif- oder AVR-gebundene Einrichtungen oder Unternehmen, die hohe Entlohnungen zahlen und sonstige gute Arbeitsbedingungen bieten, auch die Chance bekommen müssen, bei Ausschreibungen den Zuschlag zu erhalten. Bislang haben tarif- und AVR-gebundenen Einrichtungen bei öffentlichen Auftragsvergaben zu oft das Nachsehen, weil die Aufträge meistens an die kostengünstigsten Bieter gehen, also Unternehmen ohne Tarifverträge und AVR, dafür aber mit geringen Löhnen, keinen Systemen der betrieblichen Altersvorsoge etc..
Nach Abgabe der Stellungnahme sind mit EU-Kommission und Abgeordneten im EU-Parlament Gespräche zum geplanten Vergaberecht geführt worden, in die die DGS eingebunden war. Gegenüber der EU-Kommission sind deutsche Besonderheiten wie das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis sowie das kirchliche Arbeitsrecht – insbesondere die Aushandlung von AVR durch paritätisch besetzte Kommissionen – erläutert worden. Betont wurde zudem, dass es zum einen darauf ankommt, dass Caritas-Einrichtungen mit ihren hohen Entlohnungen und guten Arbeitsbedingungen in Vergabeverfahren zum Zuge kommen, dass es zum anderen vor allem aber darum geht, auch künftig in Deutschland einen Sozialmarkt zu haben, der sich zum Wohle der Nutzer durch Anbieterpluralität auszeichnet.
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