AVR erklärt – „Ohne Arbeit kein Lohn“: Das Gegenseitigkeitsverhältnis von Diensterbringung und Vergütung nach den Regeln der AVR Caritas
Abschnitt 1 Im dritten Teil der Reihe „AVR erklärt“ wird der Zusammenhang zwischen der Erfüllung der Dienstpflichten und der Vergütung für geleistete Dienstpflichten beleuchtet. In der Praxis kommt es vor, dass Beschäftigte ihre geschuldeten Dienstpflichten nicht, nicht ordentlich oder nicht rechtzeitig erbringen. Dann stellt sich die Frage, wie Dienstgeber darauf reagieren können.
Die Anlage 17a AVR Caritas (Altersteilzeitregelung) läuft aus – was bedeutet dies für die Zukunft?
Dienstgeber- und Mitarbeiterseite der Caritas haben sich entschlossen, die Anlage 17a AVR Caritas zum 30. Juni 2024 auslaufen zu lassen. Die dort statuierten Regelungen zur Altersteilzeit erscheinen nicht mehr zeitgemäß, da sowohl jüngere als auch ältere Beschäftigte vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden.
AVR erklärt – Die Beendigung von Dienstverhältnissen nach kirchlichem Arbeitsrecht
Zweiter Teil der Artikelreihe „AVR erklärt“ mit einem Prüfungsschema für dienstgeberseitige Kündigungen
AVR erklärt – Alternative Arbeitszeitmodelle in Krankenhaus und Pflege
Auftakt zur Artikelserie „AVR erklärt“: Die Viertagewoche und andere Arbeitszeitmodelle sind zur Zeit in aller Munde – mit den AVR Caritas haben Dienstgeber bereits heute verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um Mitarbeitenden vor allem in der Pflege und im Krankenhaus alternative Arbeitszeitmodelle anzubieten.
Arbeitszeitgestaltung in Zeiten demographischer Umbrüche
Die Vier-Tage-Woche ist kein Arbeitszeitmodell für die Zukunft.
Telearbeit (Homeoffice) am ausländischen Wohnort – Sozialversicherung am Sitz des Arbeitgebers
Für die meisten Fälle der Arbeit im Homeoffice sollte die Frage der Lokalisation der Sozialversicherungspflicht mit einer Rahmenvereinbarung geklärt sein.
Kommentierung der Regelung zur Inflationsausgleichsprämie – Anlage 1c AVR
In der Sitzung der Bundeskommission vom 08.12.2022 wurde der Beschluss gefasst, an die vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden aller Anlagen der AVR Caritas eine Prämie zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen. Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
Die Neuregelung für Betreuungskräfte in den AVR
Mit dem BK-Beschluss vom 20.10.2022 geht eine Phase der Unsicherheit und der Einzelfallbetrachtung zu Ende und es existiert eine tarifliche Lösung.
Erhöhung des Pflegemindestlohns zum 01.09.2022
Auswirkungen auf die Arbeit in Personalabteilungen
Anlage 22: Zusatzkräfte im häuslichen Umfeld und der Pflegemindestlohn
Beschäftigte gemäß Anlage 22 zu den AVR haben keinen Anspruch auf den Pflegemindestlohn.