Die Vermittlungsverfahren zur Festlegung von Arbeitsbedingungen im Dritten Weg und die Vorgaben der Rechtsprechung
In der juristischen Literatur wird regelmäßig über die rechtskonforme Ausgestaltung des Vermittlungsverfahrens im Dritten Weg debattiert. Norbert Altmann ordnet den Meinungsstand ein und verabschiedet sich mit diesem Artikel als Sprecher der Dienstgeberseite.
Bundestagswahl 2025: Die Wahlprogramme im Überblick
Eine Zusammenfassung und Einordnung der Wahlprogramme von CDU/CSU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, BSW zur Bundestagswahl 2025.
AVR erklärt – Teil 5: Zulagen als Bestandteile der Entlohnung
Der fünfte Teil der Reihe „AVR erklärt“ befasst sich mit den Zulagen, die Beschäftigte in Caritas-Einrichtungen als Teil ihrer Entlohnung bekommen. In den AVR Caritas gibt es eine Vielzahl von Zulagen dabei gilt es die Begrifflichkeiten „Zulagen“ und „Zuschläge“ klar voneinander abzugrenzen.
Leiharbeit in der Pflege dank attraktiver tariflicher Arbeitsbedingungen rückläufig – die Politik bleibt gefordert
Die Bundesregierung hat auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Sachstand der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege und im Krankenhaus“ geantwortet.
Pflegemindestlöhne und Tarifvorgaben: Wechselwirkungen sind zu beachten
Mit der Annäherung an Tarifniveaus stellt sich die Frage nach einer ausgewogenen Weiterentwicklung des Pflegemindestlohns zwischen Mindestschutz und Tarifvorgaben. Dabei muss sich der Pflegemindestlohn auf seine Funktion als Untergrenze beschränken.
AVR erklärt – Das Vermittlungsverfahren zur Festlegung von Regelungen im Bereich der AVR Caritas
Was passiert, wenn sich die Bundeskommission oder eine Regionalkommission nicht auf AVR-Regelungen einigen kann? In der neuen Ausgabe der Serie „AVR erklärt“ wird erläutert, wie die Regelungen der AVR Caritas zustande kommen und welche Rolle dabei das Vermittlungsverfahren spielt.
AVR erklärt – „Ohne Arbeit kein Lohn“
Abschnitt 2 Im zweiten Abschnitt dieses Artikels über das Gegenseitigkeitsverhältnis von Diensterbringung und Vergütung nach den Regeln der AVR Caritas geht es um weitere Ausnahmen vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“.
AVR erklärt – „Ohne Arbeit kein Lohn“: Das Gegenseitigkeitsverhältnis von Diensterbringung und Vergütung nach den Regeln der AVR Caritas
Abschnitt 1 Im dritten Teil der Reihe „AVR erklärt“ wird der Zusammenhang zwischen der Erfüllung der Dienstpflichten und der Vergütung für geleistete Dienstpflichten beleuchtet. In der Praxis kommt es vor, dass Beschäftigte ihre geschuldeten Dienstpflichten nicht, nicht ordentlich oder nicht rechtzeitig erbringen. Dann stellt sich die Frage, wie Dienstgeber darauf reagieren können.
Die Anlage 17a AVR Caritas (Altersteilzeitregelung) läuft aus – was bedeutet dies für die Zukunft?
Dienstgeber- und Mitarbeiterseite der Caritas haben sich entschlossen, die Anlage 17a AVR Caritas zum 30. Juni 2024 auslaufen zu lassen. Die dort statuierten Regelungen zur Altersteilzeit erscheinen nicht mehr zeitgemäß, da sowohl jüngere als auch ältere Beschäftigte vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden.
AVR erklärt – Die Beendigung von Dienstverhältnissen nach kirchlichem Arbeitsrecht
Zweiter Teil der Artikelreihe „AVR erklärt“ mit einem Prüfungsschema für dienstgeberseitige Kündigungen
AVR erklärt – Alternative Arbeitszeitmodelle in Krankenhaus und Pflege
Auftakt zur Artikelserie „AVR erklärt“: Die Viertagewoche und andere Arbeitszeitmodelle sind zur Zeit in aller Munde – mit den AVR Caritas haben Dienstgeber bereits heute verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um Mitarbeitenden vor allem in der Pflege und im Krankenhaus alternative Arbeitszeitmodelle anzubieten.
Arbeitszeitgestaltung in Zeiten demographischer Umbrüche
Die Vier-Tage-Woche ist kein Arbeitszeitmodell für die Zukunft.
Telearbeit (Homeoffice) am ausländischen Wohnort – Sozialversicherung am Sitz des Arbeitgebers
Für die meisten Fälle der Arbeit im Homeoffice sollte die Frage der Lokalisation der Sozialversicherungspflicht mit einer Rahmenvereinbarung geklärt sein.
Kommentierung der Regelung zur Inflationsausgleichsprämie – Anlage 1c AVR
In der Sitzung der Bundeskommission vom 08.12.2022 wurde der Beschluss gefasst, an die vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden aller Anlagen der AVR Caritas eine Prämie zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen. Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
Die Neuregelung für Betreuungskräfte in den AVR
Mit dem BK-Beschluss vom 20.10.2022 geht eine Phase der Unsicherheit und der Einzelfallbetrachtung zu Ende und es existiert eine tarifliche Lösung.