In der Sitzung der Bundeskommission vom 08.12.2022 wurde der Beschluss gefasst, an die vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden aller Anlagen der AVR Caritas eine Prämie zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen. Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.