BAG: „Aufstellung“ des Dienstplans nach TV-Ärzte/VKA
Ein Dienstplan ist dann „aufgestellt“, wenn der Arbeitgeber die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat.
LAG Hamm: Fristlose Kündigung wegen heimlicher Kaffeepause
Machen Mitarbeitende heimlich Pause, ohne sich auszustempeln, kann dieses Verhalten eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
LAG Baden-Württemberg: Eingruppierung einer Altenpflegerin in Tätigkeit als Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte“
Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet des Aufgabenbereichs einer Heilerziehungspflegerin sind grundsätzlich keine gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, wie sie für eine Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ erforderlich wären.
KAGH: „Einschlägige Berufserfahrung“ für die Stufenzuordnung
Bei der für die Stufenzuordnung maßgebenden „einschlägigen Berufserfahrung“ ist entscheidend, dass Mitarbeitende ihre Tätigkeit unmittelbar nach der Einstellung vollumfänglich und ohne nennenswerte Einarbeitungszeit aufnehmen können.
LAG Sachsen: Kein Schadensersatz bei Verletzung der Obliegenheit des Arbeitnehmers zur Prüfung seiner Entgeltabrechnung
Ein Schadensersatz wegen fehlender Schriftform der Ausschlussfrist ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer der Obliegenheit zur Kenntnisnahme seiner Entgeltabrechnungen, die einen Hinweis auf die Ausschlussfrist in Textform enthielten, nicht genügt hat.
BAG: Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik – Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO TV-L
Pflegerinnen und Pflegehelfer an Universitätskliniken erhalten eine Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 8 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO auch dann, wenn sie in einem der in der Vorbemerkung Nr. 6 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO genannten Bereiche beschäftigt sind und dort keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben.
LAG Niedersachsen: Eingruppierung – Leitungsfunktion als einheitlicher Arbeitsvorgang
Entscheidend dafür, ob ein einheitlicher Arbeitsvorgang vorliegt, ist eine natürliche Betrachtungsweise und die vom Arbeitgeber vorgenommene Arbeitsorganisation.
BAG: Einstandspflicht zur Rentenabsenkung der PKC nach der Versorgungsordnung B
Für die Versorgung nach der Versorgungsordnung B der Anlage 8 AVR gilt die Einstandspflicht des Dienstgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
LAG Baden-Württemberg: Unrechtmäßige Freistellung ungeimpfter Pflegekraft
Die Freistellung einer ungeimpften Pflegekraft war unzulässig. Trotz der bis 31.12.2022 geltenden einrichtungsbezogenen Impflicht hätte zuvor ein Tätigkeitsverbot durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden müssen.
LAG Düsseldorf: Zusagen nach der Versorgungsordnung B der Anlage 8 AVR sind keine reinen Beitragszusagen
Für die Versorgung nach der Versorgungsordnung B der Anlage 8 AVR gilt die Einstandspflicht des Dienstgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
ArbG Siegburg: Krankfeiern auf Party kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Meldet sich eine Arbeitnehmerin für zwei Tage krank und nimmt in dieser Zeit an einer öffentlichen Party teil, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
BAG: Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs tritt unabhängig von Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten ein
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
BAG: Keine Änderung der Berechnungsmethode des Schwangerschaftsbeginns
Das Kündigungsverbot aus § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MuSchG beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
BAG: Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen – Hinweispflicht besteht nur, wenn tatsächlich gearbeitet wurde
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr krankheitsbedingt durchgehend nicht gearbeitet hat, kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, weil eine Mitwirkung des Arbeitgebers nicht zur Inanspruchnahme des Urlaubs hätte beitragen können.
Diözesanes Arbeitsgericht für den MAVO-Bereich Köln: Eingruppierung in der Jugendhilfe
Allein die Tatsache, dass ein „sonstiger Mitarbeiter“ eine „entsprechende Tätigkeit“ ausübt, impliziert nicht, dass er auch über „gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen“ verfügt.