Das BMAS hat am 18.04.2023 einen Referentenentwurf zur Regelung der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz und anderen Gesetzen in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben, der auch der Presse bekanntgeworden ist. Eine Verbändeanhörung ist allerdings noch nicht eingeleitet.