Aktuelles aus der Gesetzgebung
Frühzeitiges Ende der Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz
Die Bundesregierung hat beschlossen, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bereits zum 2. Februar 2023 aufzuheben. Die momentan geltenden Sonderregelungen am Arbeitsplatz zum Schutz vor einer Corona-Infektion werden damit zwei Monate früher enden als geplant.
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf kommt
Am 16.12.2022 hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in deutsches Recht.
Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung zum 01.01.2023
Am 01.01.2023 tritt nach zweimaliger Verschiebung die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Krankenversicherte in Kraft. Mit Beschluss vom 08.12.2022 wurde durch eine Anmerkung Abschnitt XIIa der Anlage 1 AVR entsprechend angepasst.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
BAG: Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen – Hinweispflicht besteht nur, wenn tatsächlich gearbeitet wurde
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr krankheitsbedingt durchgehend nicht gearbeitet hat, kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, weil eine Mitwirkung des Arbeitgebers nicht zur Inanspruchnahme des Urlaubs hätte beitragen können.
Diözesanes Arbeitsgericht für den MAVO-Bereich Köln: Eingruppierung in der Jugendhilfe
Allein die Tatsache, dass ein „sonstiger Mitarbeiter“ eine „entsprechende Tätigkeit“ ausübt, impliziert nicht, dass er auch über „gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen“ verfügt.
BAG: Verjährung von Urlaubsansprüchen / Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen
Unsere aktuelle Analyse der BAG-Urteile zu Verjährung von Urlaubsansprüchen und Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen
Arbeitsrechtliche Analysen
Kommentierung der Regelung zur Inflationsausgleichsprämie – Anlage 1c AVR
In der Sitzung der Bundeskommission vom 08.12.2022 wurde der Beschluss gefasst, an die vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden aller Anlagen der AVR Caritas eine Prämie zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen. Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
Die Neuregelung für Betreuungskräfte in den AVR
Mit dem BK-Beschluss vom 20.10.2022 geht eine Phase der Unsicherheit und der Einzelfallbetrachtung zu Ende und es existiert eine tarifliche Lösung.
Erhöhung des Pflegemindestlohns zum 01.09.2022
Auswirkungen auf die Arbeit in Personalabteilungen
Ökonomische Analysen
Ausbildungszahlen im Pflegebereich – Aufwärtstrend macht Hoffnung
Dem Fachkräftemangel entgegentreten: Wichtigstes Ziel der Pflegebranche muss es sein, nicht nur Schulabgängerinnen, sondern auch Umschüler und Quereinsteigerinnen für den Pflegeberuf zu gewinnen, so das Ergebnis des Fachkräftegipfels der Bundesregierung.
Steigende Löhne und Eigenanteile in der stationären Pflege
Wie wirken die beiden Aspekte - ansteigende Löhne und Eigenanteile - zusammen? Der Artikel betrachtet beide Seiten der Medaille.
Sicher und sinnstiftend: Ein Arbeitsplatz bei der Caritas
Ein Beitrag über die Situation der sozialen Berufe bei der Caritas