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Rettungsdienst bei der Caritas: Arbeitszeitverkürzung und neue Zulage verhandelt

Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV haben auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Köln am 20. Juni 2024 weitere Verbesserungen für den Rettungsdienst beschlossen.

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes hat heute auf ihrer Bundessitzung in Köln eine Verbesserung für alle Beschäftigten im Rettungsdienst beschlossen. Der Rettungsdienst wird im Bereich der Caritas vom Malteser Hilfsdienst durchgeführt. Die Änderungen betreffen die Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie die Einführung einer Notfallsanitäterzulage von bis zu 400 Euro monatlich.

Konkret wird die bisherige wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden einschließlich Zeiten der Arbeitsbereitschaft bis zum 1. Januar 2028 schrittweise auf 42 Stunden pro Woche reduziert. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erhalten ab dem 1. Januar 2028 flächendeckend eine Notfallsanitäterzulage, können aber bereits ab dem 1. Januar 2025 unter bestimmten Voraussetzungen von der neuen Zulage profitieren. Mit diesem Beschluss bleiben die AVR Caritas auch im Rettungsdienst attraktiv und wettbewerbsfähig.

„Der Beschluss für den Rettungsdienst stellt für die Dienstgeber eine große finanzielle Herausforderung dar, ist aber wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Malteser Hilfsdienstes zu sichern. Im Rahmen der anstehenden Refinanzierungsverhandlungen wird es vor allem darum gehen, die steigenden Kosten durchzusetzen“, betont Hans-Josef Haasbach vom Malteser Hilfsdienst e.V. Köln und Mitglied der Dienstgeberseite der Caritas. Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite, ergänzt: „Der heutige Tarifabschluss ist eine deutliche Aufwertung des Berufsbildes des Notfallsanitäters. Mit einem starken Malteser Hilfsdienst sichern wir die Notfallversorgung als relevanten Bestandteil des Gesundheitswesens.“

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertreterinnen der Dienstgeberseite (Arbeitgeberinnen) und Dienstnehmern (Mitarbeitenden) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeitende in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. Weitere Informationen unter www.caritas-dienstgeber.de

Ihre Ansprechpartnerin

Sylvia Lutz-Munder
Kommunikationsreferentin

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
0761 200 787
presse@caritas-dienstgeber.de
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