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Pflegekommission und GVWG sichern guten Rahmen für die Pflege

PM 03/2022 Caritas-Dienstgeber begrüßen neue Untergrenzen und Wettbewerb der Tarifwerke

Freiburg/Berlin. Mit Inkrafttreten der 5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung
(5. PflegeArbbV) zum 1. Mai 2022 werden die Mindestentgelte in der Pflege deutlich erhöht. Für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer steigen diese bis zum 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro. Das Mindestentgelt für Fachkräfte erhöht sich auf 18,25 Euro pro Stunde. „Das System der Pflegekommission, in dem Vertreter aus Zweitem und Drittem Weg gemeinsam die Weichen für tragfähige Mindestbedingungen in der Pflege stellen, funktioniert. Die vereinbarten Regelungen sowie das nahtlose Anknüpfen an die 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung sind Ausweis dafür“, betont Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes.

Zusammen mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bilden die gesetzlichen Mindestbedingungen der PflegeArbbV einen guten Rahmen für die Entwicklung attraktiver und zukunftsfähiger Arbeitsbedingungen in der Pflege. Unter Wahrung der Tarifautonomie wird der Wettbewerb tariflicher Regelungen gestärkt und die Tarifbindung gefördert. Das GVWG sorgt ab dem 1. September 2022 für die Anwendung umfänglicher tariflicher Arbeitsbedingungen in der Pflege: Nur solche Pflegeeinrichtungen werden zugelassen, die an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind oder sich an diese anlehnen.

„Ziel des GVWG ist eine Stärkung der Tarifbindung. Dies gelingt nur, wenn Pflegeeinrichtungen nach Tarif zahlen. Nicht ausreichend für die Zulassung darf – wie einzeln gefordert – die Bezahlung nach dem ‚regional üblichen Entgeltniveau‘ sein“, so Norbert Altmann weiter. „Der von den Caritas-Dienstgebern schon lange geforderte Wettbewerb der Tarifwerke würde dadurch unter Inkaufnahme einer Absenkung des regionalen Tarifniveaus ausgebremst. Die ausdrückliche Gleichstellung von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen mit Tarifverträgen eröffnet eine große Auswahl an Tarifwerken und bestätigt zugleich, dass kirchliche Arbeitsrechtsregelungen wie die AVR Caritas schon heute attraktive Arbeitsbedingungen für die vielen Beschäftigten in der Pflege sichern und zugleich Garant für eine hohe Tarifbindung sind.“

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.

Ihr Ansprechpartner

Norbert Altmann
Sprecher der Dienstgeberseite

0761 200-792
sprecher@caritas-dienstgeber.de
LinkedIn

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
LinkedIn

Pressemitteilung

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