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NRW: Entgelterhöhung und mehr Urlaub für Ärzte in katholischen Krankenhäusern

Entgelterhöhung um 3,35 Prozent tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Zeitraum Oktober 2021 bis Juni 2022 wird mit individuell berechneter Einmalzahlung ausgeglichen.

Freiburg/Berlin. Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen (RK NRW) der Arbeitsrechtlichen Kommission Caritas hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2022 den Tarifbeschluss der Bundeskommission vom 30. Juni 2022 ohne Anpassungen umgesetzt. Damit treten zum 1. Juli 2022 die um 3,35 Prozent erhöhten Entgeltsätze in Kraft. Als Ausgleich für den Zeitraum von Oktober 2021 bis Juni 2022 erfolgt eine individuell berechnete Einmalzahlung, die für vollzeitbeschäftigte Ärzte und Ärztinnen etwa zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro liegen wird. Der Tarifurlaub der Ärztinnen und Ärzte erhöht sich um einen Tag auf 31 Tage bereits für das Kalenderjahr 2022.

Mit dem Umsetzungsbeschluss werden auch für NRW die modifizierten Regelungen zu den Ruf- und Bereitschaftsdiensten sowie den freien Wochenenden zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. In kleineren Fachabteilungen können dann mit Zustimmung des Mitarbeitenden diese Regelungen angewendet werden.

Christian Schu, Sprecher der Dienstgeberseite der RK NRW freut sich über den Tarifabschluss: „Gemeinsam mit der Mitarbeiterseite der AK waren wir an einer zügigen Umsetzung des Beschlusses der Bundeskommission interessiert“, betont Schu, „gerade auch im Hinblick auf die großen Herausforderungen, die die neuen Ruf- Bereitschaftsdienstregelungen, die ab 2023 gelten, mit sich bringen werden.“

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. Die Regionalkommission NRW der Arbeitsrechtlichen Kommission umfasst etwa 7600 Einrichtungen mit rund 280.000 Mitarbeitenden.

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