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Endlich Tarifbeschluss für Ärzte in der Caritas erzielt!

PM 04/2020 Arbeitsrechtliche Kommission bleibt während Corona-Pandemie handlungsfähig

Die Dienstgeberseite der Caritas begrüßt, dass es auch für die Arbeitsrechtliche Kommission möglich gemacht wurde, eine Sitzung in Form einer Videokonferenz durchzuführen. So wurde es möglich, wichtige Beschlüsse auch während der Corona-Pandemie umzusetzen. Endlich konnte das bereits seit Monaten im Raum stehende Verhandlungsergebnis der Tarifrunde für Ärzte zum Abschluss gebracht werden.

Neben den linearen Erhöhungen der Tabellenentgelte, der Bereitschaftsdienstvergütung und des Einsatzzuschlages im Rettungsdienst um 6,6 Prozent zum 01.01.2020 liegen die Herausforderungen für die Caritas-Häuser insbesondere in den organisatorischen Neustrukturierungen, die zum 01.01.2021 in Kraft treten. Für die Dienstgeberseite wichtig war, eine Regelung für kleine Organisationseinheiten zu schaffen. In kleinen Organisationseinheiten können durch
Dienstvereinbarung bis zu sieben Bereitschaftsdienste pro Monat geleistet werden. Zur Vermeidung der Gefährdung der Patientensicherheit können darüber hinaus weitere Dienste angeordnet werden. Ab mehr als vier Bereitschaftsdiensten im Kalendermonat erhöht sich für jede darüber hinaus geleistete Bereitschaftsdienststunde der allgemeine Zuschlag zum Bereitschaftsdienst um 5 Prozentpunkte. In 2021 erhalten grundsätzlich alle Ärzte zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro.

„Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten und organisatorischer Herausforderungen für unsere Krankenhäuser begrüßt die Dienstgeberseite den endlich gefundenen Kompromiss. Der Beschluss stärkt die Wettbewerbsposition unserer Häuser am Arbeitsmarkt und sorgt für Planungssicherheit“, so Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
LinkedIn

Pressemitteilung

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