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Dienstgeber bereit, eigene Tariflösungen gemeinsam zu erarbeiten

PM 05/2020 Mitarbeiterseite verpasst mit Übernahme der allgemeinen ver.di-Forderungen passgenaue und zukunftsfähige Lösungen für die Caritas / Mindestbetrag besonders kritisch

Freiburg. Die Corona-Krise stellt die Rahmenbedingungen in der Sozialwirtschaft vor neue Herausforderungen. Die Folgen der Pandemie schlagen auf die Beschäftigung und damit auf die Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme durch. Spätestens im Herbst wird es einen „Kassensturz“ geben, um zu sehen, wo die Sozialversicherungen finanziell stehen und wie die coronabedingten Kosten zu finanzieren sind.

„Die Dienstgeberseite würde die anstehenden Tariffragen gerne gemeinsam mit der Mitarbeiterseite weiterdenken und zukunftsfähig ausgestalten“, sagt Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite. Das Signal der Mitarbeiterseite, sich pauschal den Forderungen von ver.di anzuschließen, gibt hierfür leider keinen Ansatzpunkt. Wenig zielführend ist in diesem Zusammenhang beispielsweise die wiederholte Forderung nach einer überproportionalen Besserstellung der unteren Lohngruppen. Enttäuschend ist aber vor allem, dass der Verhandlungstisch für das Gesundheitswesen in den Forderungen anscheinend kaum eine Rolle spielt. Hierin hätte die Chance bestanden, Forderungen für passgenaue und zukunftsweisende Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende und Einrichtungen der Caritas aufzugreifen und dem Fachkräftemangel besser entgegenzuwirken.

Es liegt in der Natur von Verhandlungen – trotz des gemeinsamen Interesses beider Seiten an Ergebnissen – mit unterschiedlichen Vorstellungen zusammenzukommen. Denn erst am Ende der Gespräche muss der ausgewogene Kompromiss stehen, nicht zu Beginn. Das schließt allerdings Vorbedingungen, wie den Schulterschluss mit ver.di, für Gespräche aus. „Die Caritas hat aus gutem Grund ein eigenes Tarifwerk, das dem Bedarf unserer Einrichtungsstruktur gerecht werden muss, von der Sozialberatung bis zum Pflegeheim, von der KiTa bis zum Krankenhaus“, so Altmann.

Über die Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmern (Mitarbeiter) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. 

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Katrin Hennig
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
030 2850 2940
presse@caritas-dienstgeber.de
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Pressemitteilung

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