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Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 30.06.2022

Beschluss zur Tarifrunde Ärzte / Abtretungsverbot von Versorgungsansprüchen beschlossen / Verhandlungsgruppe für Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst eingesetzt

Im Mittelpunkt der Sommersitzung der Bundeskommission in Münster stand die Tarifrunde Ärzte. Die Bundeskommission hat nach intensiven Verhandlungen einen Beschluss hierzu gefasst. Daneben wurde ein Abtretungsverbot von Versorgungsansprüchen beschlossen. Im Hinblick auf die anstehende Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst wurde eine Verhandlungsgruppe eingesetzt.

In der Sitzung hieß es aber auch Abschied nehmen: Heinz-Josef Kessmann, der zum 31.07.2022 in den Ruhestand geht, wurde für die vergangenen 12 Jahre gedankt, in denen er das Amt des Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Kommission bekleidete.

Die Caritas-Dienstgeber wünschen ihm für seinen nun beginnenden Lebensabschnitt Gesundheit, viele gute Begegnungen und Gottes Segen.

Beschluss zur Tarifrunde Ärzte

Der Beschluss umfasst eine lineare Erhöhung der Vergütung in Höhe von 3,35 Prozent, einen zusätzlichen Urlaubstag für die Beschäftigten im ärztlichen Dienst, sowie modifizierte Regelungen zu Ruf- und Bereitschaftsdiensten mit Anspruch auf einen weiteren Tag Zusatzurlaub bei mehr als 29 Bereitschaftsdiensten pro Halbjahr.

Die in der letzten Tarifrunde dienstgeberseitig durchgesetzte Regelung für kleine Fachabteilungen wurde – mit Modifikationen – bis 31.12.2025 verlängert.

Der Beschluss enthält darüber hinaus weitere Einschränkungen bei der Anordnung von Diensten sowie die Erhöhung der zusätzlichen Zahlungen bei kurzfristiger Änderung der Dienstpläne. Innerhalb von drei Monaten nach Umsetzung des Beschlusses in den jeweiligen Regionalkommissionen erhalten Ärzte eine individuelle Einmalzahlung in Höhe von ca. 1.500 bis 3.000 Euro. Diese orientiert sich am Verdienst des Mitarbeitenden zwischen Oktober 2021 und Juli 2022.

Der Beschluss der Bundeskommission muss nun noch in den Regionalkommissionen umgesetzt werden. Die Sitzungen stehen bereits in den nächsten Tagen und Wochen an:

  • 05.07.2022 RK Nordrhein-Westfalen
  • 07.07.2022 RK Mitte
  • 07.07.2022 RK Ost
  • 13.07.2022 RK Nord
  • 15.07.2022 RK Baden-Württemberg
  • 21.07.2022 RK Bayern

Weitere Informationen zum Beschluss sowie die Pressemitteilung der Caritas-Dienstgeber finden Sie hier.

Verhandlungsgruppe „Tarifrunde SuE“

Zur anstehenden Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst wurde eine Verhandlungsgruppe einrichtet, die sich zu zwei Terminen im Juli und September 2022 vereinbart hat.

Der Verhandlungsgruppe gehören dienstgeberseitig Gabriele Stark-Angermeier, Ingo Morell, Werner Negwer und Stefan Sukop an.

Abtretungsverbot für Versorgungsleistungen

In der Sitzung wurde ein Abtretungsverbot für Versorgungsansprüche beschlossen, die aus der Anwendung einer der Versorgungsordnungen der Anlage 8 AVR oder aus dem Zentral-KODA-Beschluss zur Entgeltumwandung resultieren.

Hintergrund ist das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Dieses hat in § 308 Nr. 9 BGB eine Bestimmung aufgenommen, die Regelungen, die die Abtretbarkeit eines Geldanspruchs ausschließen, für unwirksam erklärt. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Ansprüche auf Versorgungsleistungen im Sinne des Betriebsrentengesetzes.

Keine Anwendung findet die Regelung für vor dem 01.10.2021 entstandene Schuldverhältnisse, hier also entstandene Dienstverhältnisse. Mit der Möglichkeit des AGB-Ausschlusses der Abtretung von Versorgungsleistungen wird dem Schutzbedürfnis des Lebensunterhalts im Alter Geltung verschafft.

Sonstige Themen

Die Themen „Änderung in § 16 AT AVR (Außerordentliche Kündigung)“ und „Eingruppierung von Betreuungskräften“ wurden von der Tagesordnung genommen. Die Kommission wird sich mit letzterem Thema weiter befassen.

Bericht aus der BK

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