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Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 16.12.2021

Beschluss zu einem Fahrplan für die Reform der Anlage 2 AVR / Beschluss zu einer Corona-Sonderzahlung für Lehrkräfte / Beschluss zu Verweisen auf Anlage 7 AVR

Zu ihrer letzten Sitzung in der auslaufenden Amtsperiode ist die Bundeskommission auf Grund der anhaltenden Coronapandemie digital zusammenkommen. Folgende drei Beschlüsse sind im Rahmen dieser Sitzung gefasst worden:

  • Beschluss zu einem Fahrplan für die Reform der Anlage 2 AVR
  • Beschluss zu einer Corona-Sonderzahlung für Lehrkräfte (Anlagen 21 und 21a AVR)
  • Beschluss zu Verweisen auf Anlage 7 AVR in den Anlagen 31 bis 33 AVR und in der VersO B der Anlage 8 AVR

Beschluss zu einem Fahrplan für die Reform der Anlage 2 AVR

Im Zusammenhang mit dem Anlage 2-Reformprozess hat eine im Rahmen der letzten Sitzung der Bundeskommission im Oktober 2021 gebildete Arbeitsgruppe auftragsgemäß für die Dezembersitzung der Bundeskommission einen Fahrplan für eine Wiederaufnahme des Anlage 2-Pozesses in 2022 erarbeitet und der Bundeskommission vorgelegt. In diesem Fahrplan werden Rahmenbedingungen sowie übergeordnete Ziele und einzelne Themenbereiche benannt, die in der neuen Amtsperiode der Bundeskommission bearbeitet werden sollen.

Die Bundeskommission hat den vorgelegten Fahrplan beschlossen und eine Verhandlungsgruppe für die anstehenden Gespräche und Verhandlungen eingesetzt, die bereits Termine für das gesamte Jahr 2022 vereinbart hat. Dienstgeberseitige Mitglieder dieser Verhandlungsgruppe sind Norbert Altmann, Tabea Kölbel, Werner Negwer sowie Gabriele Stark-Angermeier.

Eine gemeinsame Erklärung der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite zum beschlossenen Fahrplan zu einer Reform der Anlage 2 AVR finden Sie hier.

Beschluss zu einer Corona-Sonderzahlung für Lehrkräfte (Anlagen 21 und 21a AVR)

Die Bundeskommission hat für Lehrkräfte der Anlagen 21 und 21a AVR eine Corona-Sonderzahlung beschlossen.

Hinsichtlich der Anlage 21 AVR beschränkt sich der Beschluss auf einen Verweis auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen, nach denen sich für Beschäftigte dieser Anlage u.a. die Vergütung richtet (Tarifautomatik).

Hinsichtlich der Anlage 21a AVR (Lehrkräfte in der Altenpflege sowie im Gesundheits- und Sozialwesen) gilt, dass Beschäftigte dieser Anlage eine Sonderzahlung erhalten, wenn

  • deren Dienstverhältnis am 29.11.2021 bestanden und
  • an mindestens einem Tag zwischen dem 01.01.2021 und dem 29.11.2021 ein Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat.

Die Höhe der Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte der Anlage 21a AVR in Vollzeit beträgt 1.300 Euro. Je nach Beschäftigungsumfang erfolgt eine anteilige Kürzung nach Abschnitt IIa der Anlage 1 AVR. Eine Verrechnung mit in 2021 bereits freiwillig geleisteten Corona-Sonderzahlungen ist möglich.

Hintergrund des Beschlusses ist eine für den Geltungsbereich des TV-L beschlossene Corona-Sonderzahlung. Im Hinblick auf die Koppelung der Anlagen 21 und 21a AVR an einschlägige landesrechtliche Regelungen waren diese Anlagen vom Geltungsbereich der im Dezember 2020 beschlossenen Corona-Einmalzahlung für Beschäftigte der AVR-Caritas nach Abschnitt IIb der Anlage 1 AVR ausgenommen.

Die Corona-Sonderzahlung war wesentlicher Teil der Tarifeinigung, die Ende November im öffentlichen Dienst der Länder erzielt wurde. Auf die nächste lineare Erhöhung der Tabellenwerte müssen die Beschäftigten der Länder hingegen noch fast ein Jahr warten. Die beschlossene Steigerung der Entgelte um 2,8 Prozent erfolgt zum 01.12.2022. Diese Steigerung wirkt sich dann auch in den Anlagen 21 und 21a AVR aus.

Beschluss zu Verweisen auf Anlage 7 AVR in den Anlagen 31 bis 33 AVR und in der VersO B der Anlage 8 AVR

In ihrer letzten Sitzung hat die Bundeskommission die neue Anlage 7 AVR beschlossen. In Bezug auf Verweise in den übrigen Anlagen der AVR auf die Anlage 7 AVR war an zwei Stellen eine Befassung der Bundeskommission erforderlich.

Dies sind zum einen in den Anlagen 31 bis 33 AVR die Regelungen der gesetzlichen Fiktion des Erwerbs einschlägiger Berufserfahrung durch ein Praktikum nach dem bisherigen Abschnitt D der Anlage 7 AVR zur Stufenzuordnung. Da diese faktisch zu einer Zuordnung der Stufe 2 bei der Anstellungsvergütung führt und anderseits die Begriffe im neuen Abschnitt H (“Berufspraktikum“) auch inhaltlich nicht mehr dem früheren Begriff („Praktikum nach abgelegtem Examen“) entsprechen, wurde ein Beschluss zur anpassenden Neufassung der Regelung gefasst.

Zur Versicherungspflicht nach VersO B Anlage 8 AVR wird auf Ausbildungsverhältnisse anders als in den beiden anderen Versorgungsordnungen nicht allgemein, sondern nach bestimmten Abschnitten der alten Anlage 7 AVR verwiesen. Damit sollten kurze Beschäftigungsdauern wie beim Anerkennungsjahr ausgeschlossen werden. Da aber keine neuen Versicherungsverhältnisse nach VersO B mehr begründet werden konnten, wurde hier eine klarstellende Anmerkung für etwaige noch bestehende Ausbildungsverhältnisse in die VersO B eingefügt.

Weitere Themen

Das Thema „Tarifrunde Ärzte – Anlage 30 AVR“ wurde auf Bitten der Mitarbeiterseite vor dem Hintergrund laufender Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst auf die nächste Sitzung der Bundeskommission zurückgestellt. Die Dienstgeberseite hat erneut ihre Bereitschaft zu Verhandlungen signalisiert. Eine Verhandlungsgruppe wurde jedoch noch nicht eingerichtet.

Zum Thema „Regelungen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt“ ist vereinbart worden, dass der in der Oktobersitzung der Bundeskommission eingerichtete Ausschuss zu dieser Thematik seine bisherige intensive und konstruktive Arbeit zeitnah im neuen Jahr in Personenidentität fortsetzt, um gemeinsam eine Klärung in den noch offenen Punkten mit dem Ziel zu erreichen, für die nächste Sitzung der Bundeskommission eine geeinte Beschlussvorlage vorlegen zu können. Dienstgeberseitig ist der Ausschuss mit Klaus Brokamp, Hans Josef Haasbach, Ingo Morell, Werner Negwer sowie Gabriele Stark-Angermeier besetzt.

In diesem Zusammenhang ist der mitarbeiterseitige Antrag zu einer Bezugnahme der Grundordnung in den AVR (Neufassung von § 4 Abs. 3 AT AVR) auf die nächste Sitzung der Bundeskommission zurückgestellt worden.

Auch das Thema „Tarifpflege (Fahrradleasing)“ ist auf die nächste Sitzung zurückgestellt worden. Vereinbart ist ein Austausch der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite zu diesem Thema im Vorfeld der nächsten Sitzung der Bundeskommission.

Das Thema „Weitere Themen zur Anlage 33 AVR“ wurde mangels Anträgen von der Tagesordnung genommen.

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