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Bericht zur Sitzung der Bundeskommission vom 04.12.2025

Die Bundeskommission hat auf ihrer letzten Sitzung dieser Amtsperiode am 4. Dezember 2025 in Fulda unter anderem Beschlüsse zur Allgemeinen Tarifrunde (Teil II) sowie zur ab 1. Januar 2027 gültigen novellierten AVR Caritas getroffen.

Beschluss zur Regelung der Hebammenvergütung

Die Bundeskommission (BK) hat zur Eingruppierung von Hebammen in Entgeltgruppe (EG) P 11 folgende Fallgruppen beschlossen:

  • Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit, Eingruppierung in EG P 11 zum 1. Januar 2025;
  • Hebammen und Entbindungspfleger der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 3, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten der Fallgruppe 1 ausüben in EG P 11 zum 1. Juli 2025.

Damit sind Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung erstmals in den AVR Caritas tarifiert. Hebammen und Entbindungspfleger der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 3, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten der Fallgruppe 1 ausüben, können mit Wirkung zum 1. Juli 2025 ebenfalls in EG P 11 eingruppiert werden.

Beschluss zu den AVR Caritas 2027

In den AVR Caritas 2027 wird die Regelung zur Auskunftserteilung des Dienstgebers bzgl. der Entgeltgruppe nach § 3 Abs. 4 Teil I. Anhang Überleitung AVR Caritas 2027 dahingehend geändert, dass die Auskunft durch den Dienstgeber frühestens ab 1. Juni 2026 erfolgen muss.

Außerdem wird die AVR Caritas 2027 dahingehend konkretisiert, dass bei einem Antrag auf Höhergruppierung, der binnen Jahresfrist nach einer Überleitung nach § 6 Teil I. Anhang Überleitung AVR Caritas 2027 gestellt wird, die Stufenregelung wie beim Antrag auf Überleitung (zum Zeitpunkt der Überleitung) gelten sollen. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Höhergruppierungen, die schon vor einer Überleitung in die AVR Caritas 2027 hätten erfolgen müssen. Mit dieser Ergänzung soll einerseits gewährleistet werden, dass Beschäftigte, die bei einer Überleitung in die AVR Caritas 2027 höhergruppiert werden müssten, eine Höhergruppierung auch später zu den gleichen Konditionen bekommen können.

Beschluss über die Kompetenzübertragung auf die RK Baden-Württemberg

Beschluss über die Kompetenzübertragung auf die RK Baden-Württemberg

Die BK hat der Regionalkommission Baden-Württemberg die Kompetenz zur Festsetzung der Höhe der in § 28 Abs. 4 Buchstaben a) und b) der AVR Caritas 2027 geregelten Zulage für Mitarbeitende in Krankenhäusern außerhalb der Bandbreite sowie die Kompetenz zur Festsetzung der Höhe der in § 28 Abs. 4 Buchstabe d) der AVR Caritas 2027 geregelten Einmalzahlung für Mitarbeitende in Krankenhäusern übertragen. Die Regionalkommission Baden-Württemberg hatte in ihrer Sitzung vom 13. Oktober 2025 unter der Bedingung, dass ihr von der Bundeskommission diese Kompetenzen übertragen werden, beschlossen, dass die mittleren Werte des Beschlusses der Bundeskommission vom 9. Oktober 2025 zur AVR Caritas 2027 mit folgenden Abweichungen übernommen werden: Für Mitarbeitende in Krankenhäusern wird der Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der AVR Caritas 2027 auf durchschnittlich 39 Stunden (statt 38,5 Stunden) wöchentlich festgesetzt. Für Mitarbeitende in Krankenhäusern sowie für Mitarbeitende in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in den Entgeltgruppen 5 bis 15 bzw. P 4 bis P 16 wird die Höhe der Zulage gemäß § 28 Abs. 4 Buchstaben a) und b) der AVR Caritas 2027 auf monatlich 35 Euro (statt 25 Euro) festgesetzt. Für Mitarbeitende in Krankenhäusern in den Entgeltgruppen 1 bis 4 gemäß § 28 Abs. 4 Buchstabe d) der AVR Caritas 2027 wird die Höhe der Einmalzahlung auf 10,08 Prozent (statt 8,4 Prozent) festgesetzt. Aufgrund der Übertragung der entsprechenden Kompetenzen von der Bundeskommission auf die Regionalkommission Baden-Württemberg treten die oben genannten Regelungen automatisch zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit behalten die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen auch ab dem 1. Januar 2027 ihre Gültigkeit.

Infoveranstaltung

Zu den Beschlüssen der BK-Wintersitzung bietet die Geschäftsstelle der Dienstgeberseite am Donnerstag, 11. Dezember 2025 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Montag, 15. Dezember 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr eine Online-Infoveranstaltungen an. Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Dienstgebervertreter – das heißt an Vorstände, Geschäftsführerinnen und Personalverantwortliche in Einrichtungen im Anwendungsbereich der AVR Caritas. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zum Anmeldeformular

Bericht aus der BK

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