Kerninhalte des Tarifabschlusses
Die Bundeskommission 02/2025 hat für Ärztinnen und Ärzte bei der Caritas wurde ein Tarifpaket beschlossen, das die Vergütungsstruktur weiterentwickelt. Die Grundvergütungen, Bereitschaftsdienstentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst werden:
– zum 1. Juli 2025 um 4 Prozent,
– zum 1. Dezember 2025 um weitere 2 Prozent und
– zum 1. März 2026 erneut um 2 Prozent angehoben.
Ab dem 1. Oktober 2025 werden die Schicht- und Wechselschichtzulage zunächst auf 210 Euro bzw. 315 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2026 werden diese in eine einheitliche Zulage in Höhe von 315 Euro monatlich überführt. Zusätzlich werden die Zuschläge für kurzfristige Änderungen im Dienstplan erhöht und die Definition der Nachtarbeitszeit angepasst.
ZUM BERICHT AUS DER SITZUNG DER BUNDESKOMMISSION VOM 05.06.2025
Die Tarifverhandlungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Entgelte der Beschäftigten im Ärztlichen Dienst, die in den AVR Caritas Anlage 30 geregelt sind. Die Forderungen der Mitarbeiterseite beziehen sich aber auch auf Änderung der Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit.
Die Verhandlungsgruppe besteht zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission. Die Geschäftsstellen beider Seiten unterstützen die Verhandler.
Die Dienstgeberseite vertreten:
Johannes Brumm, Krankenhaus St. Marienstift Magdeburg GmbH, Sprecher der Dienstgeberseite und Mitglied im Leitungsausschuss
Matthias Färber, Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda gGmbH, Mitglied der Bundeskommission
Andreas Franken, Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen AcU, Mitglied der Bundeskommission und im Leitungsausschuss
Sebastian Spottke, Marienhaus GmbH, Mitglied der Regionalkommission Mitte und im Leitungsausschuss
als Sachverständige:
Christian Schu, Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH, Mitglied der Regionalkommission NRW